Karriere

Justizfachangestellte oder Notarfachangestellte: Der Vergleich 2026.

SWSophia Weingart·3. August 2026·5 Min
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Justizfachangestellte oder Notarfachangestellte: Der Vergleich 2026.

Sophia Weingart·3. August 2026·5 Min

Beim Gehalt trennt die beiden Berufe vor allem das System: Justizfachangestellte werden nach TV-L bezahlt, meist in Entgeltgruppe 5 oder 6, Notarfachangestellte verhandeln frei und erreichen Jahresmediane von 37.000 bis 44.500 Euro inklusive Sonderzahlungen. Der Vergleich reicht aber weiter: Alltag, Aufstieg und Sicherheit unterscheiden sich deutlich. Wir stellen beide Wege ehrlich gegenüber, ohne einen davon kleinzureden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Justiz: Vergütung nach TV-L, Einstieg häufig in Entgeltgruppe 5 oder 6, planbare Stufen plus Jahressonderzahlung.
  • Notariat: frei verhandelt, Staffel von 2.620 Euro (Einstieg) über 3.000 Euro (5 Jahre) bis 3.400 Euro (10 bis 15 Jahre) Grundgehalt.
  • Jahresmediane im Notariat: 37.000 bis 44.500 Euro inklusive Sonderzahlungen, je nach Bundesland.
  • Aufstieg: Rechtspflege-Studium in der Justiz, Notarfachwirt mit rund 24 Prozent Gehaltsplus im Notariat.
  • Der Wechsel aus der Justiz ins Notariat gelingt gut, Registerpraxis ist dort gefragt.

Was unterscheidet Justizfachangestellte und Notarfachangestellte im Alltag?

Justizfachangestellte arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften: Sie führen die Geschäftsstellen, verwalten Akten, überwachen Fristen, fertigen Protokolle und beglaubigte Abschriften und sind die erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Den Takt gibt das Verfahren vor, vom Eingang der Klage bis zur Zustellung der Entscheidung.

Notarfachangestellte arbeiten dagegen in der vorsorgenden Rechtspflege: Sie bereiten Urkundenentwürfe vor, koordinieren Beurkundungstermine, betreuen Mandantinnen und Mandanten und führen den Vollzug über Grundbuch und Handelsregister. Statt Aktenlauf und Verfahren prägen Gestaltung, Beurkundung und Mandantennähe den Alltag.

Gehalt: Tarif gegen Verhandlungsfreiheit

In der Justiz ist das Gehalt Tarifsache: Justizfachangestellte werden nach dem TV-L vergütet, der Einstieg erfolgt häufig in Entgeltgruppe 5 oder 6. Die Stufen steigen planbar mit den Berufsjahren, dazu kommt die Jahressonderzahlung des Tarifvertrags. Die aktuellen Beträge lesen Sie verbindlich in der amtlichen Entgelttabelle ab.

Im Notariat gibt es keinen Tarifvertrag: Maßstab sind die unverbindlichen Vergütungsempfehlungen der Notarkammern, verhandelt wird frei. Warum das so ist und was es praktisch bedeutet, erklärt unser Beitrag zum fehlenden Tarifvertrag für Notarfachangestellte. Als Orientierung dient die Erfahrungsstaffel:

  • Einstieg nach der Ausbildung: 2.620 Euro Grundgehalt im Monat
  • 5 Jahre Erfahrung: 3.000 Euro
  • 10 bis 15 Jahre: 3.400 Euro
  • Jahresmediane nach Bundesland: 37.000 bis 44.500 Euro inklusive Sonderzahlungen

Beim Einstieg nehmen sich beide Wege wenig. Danach bietet das Notariat mehr Spielraum nach oben, die Justiz mehr Planbarkeit.

Aufstieg: Rechtspfleger gegen Notarfachwirt

In der Justiz führt der klassische Aufstieg über das Rechtspflege-Studium, an dessen Ende eigenständige Entscheidungsbefugnisse stehen, etwa in Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen. Im Notariat ist der Notarfachwirt der zentrale Schritt: rund 24 Prozent mehr Gehalt und der Weg zur Büroleitung. Einzelne Notarkammern haben zusätzlich gestufte Fortbildungen wie den Notarfachassistenten und den Notarfachreferenten etabliert. Der Spielraum nach oben ist damit im Notariat greifbarer als im Tarifgefüge der Justiz.

Sicherheit und Übernahme

Die Justiz punktet mit dem öffentlichen Dienst als Arbeitgeber: Die Übernahme nach der Ausbildung ist verbreitet, die Vergütung tariflich gesichert. Eine Verbeamtung ist für Justizfachangestellte allerdings die Ausnahme; in einigen Ländern ist die Übernahme in den mittleren Justizdienst möglich. Notariate wiederum sind als Träger eines öffentlichen Amtes ungewöhnlich beständige Arbeitgeber, die qualifizierte Fachkräfte langfristig halten.

Wechsel zwischen beiden Welten

Der Wechsel aus der Justiz ins Notariat gelingt gut: Wer Register-, Grundbuch- oder Nachlasspraxis mitbringt, spricht bereits die Sprache des Notariats und arbeitet sich zügig in Beurkundungsablauf und Kostenrecht ein. Umgekehrt führt der Weg über die Stellenausschreibungen der Justizverwaltungen, meist verbunden mit einer Einarbeitung in die Fachverfahren der Gerichte.

Entscheidungshilfe

  • Sicherheit und Tarif: Wer planbare Stufen, Jahressonderzahlung und den öffentlichen Dienst schätzt, ist in der Justiz richtig.
  • Eigenständig entscheiden: Wer hoheitliche Entscheidungsbefugnisse anstrebt, etwa in Grundbuch- und Nachlasssachen, findet den Weg in der Justiz über das Rechtspflege-Studium.
  • Gestaltung und Mandantennähe: Wer Menschen durch Beurkundungen begleiten und Verantwortung im Vollzug übernehmen will, gehört ins Notariat.
  • Verhandlungsspielraum: Wer sein Gehalt aktiv gestalten und über den Fachwirt aufsteigen möchte, findet im Notariat den größeren Hebel.
  • Vor der Ausbildungswahl: Beide Ausbildungen dauern drei Jahre und laufen dual; im Notariat empfiehlt die Bundesnotarkammer je nach Lehrjahr 750 bis 1.140 Euro, in der Justiz gilt die tarifliche Ausbildungsvergütung nach der amtlichen Entgelttabelle.

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Fachlich geprüft am 3. August 2026Zuletzt aktualisiert: 3. August 2026

Quellen

  1. Vergütungsempfehlungen der Notarkammern (Bundesnotarkammer, BNotK), Stand 2026.
  2. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), amtliche Entgelttabellen.
  3. Kuratierte Marktdaten Notarfachkraft.de je Bundesland und Rolle, laufend ergänzt um anonyme Community-Angaben, Stand 2026.

Häufige Fragen

Beim Einstieg liegen beide Berufe nahe beieinander: Im Notariat sind 2.620 Euro Grundgehalt der Median, in der Justiz gilt die TV-L-Tabelle in Entgeltgruppe 5 oder 6. Mit den Jahren bietet das Notariat mehr Spielraum nach oben, vor allem über den Notarfachwirt mit rund 24 Prozent Gehaltsplus, während die Justiz mit planbaren Stufen punktet. Eine pauschale Antwort wäre unehrlich: Es hängt von Verhandlung und Fortbildung ab.

Justizfachangestellte arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und halten dort Verfahren am Laufen: Akten, Fristen, Protokolle, Publikumsverkehr. Notarfachangestellte arbeiten im Notariat und gestalten die vorsorgende Rechtspflege mit: Urkundenentwürfe, Beurkundungstermine und der Vollzug über Grundbuch und Handelsregister.

Ja, dieser Wechsel gelingt in der Praxis gut. Register-, Grundbuch- und Nachlasserfahrung aus der Justiz ist im Notariat unmittelbar wertvoll; Beurkundungsablauf und Kostenrecht lernen Sie in der Einarbeitung. Heben Sie diese Praxis in der Bewerbung ausdrücklich hervor.

Der öffentliche Dienst gilt zu Recht als sehr sicherer Arbeitgeber. Notariate stehen dem aber kaum nach: Als Träger eines öffentlichen Amtes arbeiten sie langfristig stabil, und qualifizierte Fachkräfte sind gefragt. Der Unterschied liegt weniger in der Sicherheit als in Tarifbindung und Gestaltungsspielraum.

Sophia Weingart

Redaktion Karriere

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