Tarifvertrag für Notarfachangestellte? Nein. Was 2026 gilt.
Tarifvertrag für Notarfachangestellte? Nein. Was 2026 gilt.
Es gibt keinen Tarifvertrag für Notarfachangestellte: Maßstab sind die unverbindlichen Vergütungsempfehlungen der Notarkammern, mit typischen Grundgehältern von rund 2.620 Euro beim Einstieg bis 3.400 Euro nach zehn bis fünfzehn Jahren. Warum das so ist, was die Empfehlungen leisten und wie Sie die Verhandlungsfreiheit für sich nutzen, lesen Sie hier.
„Gibt es einen Tarifvertrag für Notarfachangestellte?“
Nein, es existiert keiner, weder bundesweit noch regional; es fehlen auf beiden Seiten Tarifparteien. Das Gehalt wird frei verhandelt, faktischer Maßstab sind die unverbindlichen Vergütungsempfehlungen der Notarkammern: typisch 2.620 Euro Grundgehalt beim Einstieg, 3.000 Euro nach fünf Jahren, 3.400 Euro nach zehn bis fünfzehn Jahren. In Bayern und der Pfalz gilt ein eigenes System über die Notarkasse; TVöD und TV-L gelten nur im öffentlichen Dienst.
Gibt es einen Tarifvertrag für Notarfachangestellte?
Nein. Für Notarfachangestellte existiert kein Tarifvertrag, weder bundesweit noch regional. Der Grund liegt in der Struktur des Berufsstands: Notarinnen und Notare üben ein unabhängiges öffentliches Amt aus und sind nicht in Arbeitgeberverbänden organisiert, die Tarifverträge abschließen könnten. Auf der anderen Seite fehlt eine Gewerkschaft, die die Beschäftigten der Notariate flächendeckend vertritt; es gibt schlicht keine Tarifparteien.
Rechtlich bindend ist damit nur das allgemeine Arbeitsrecht, etwa der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro (2026), der im Notariat praktisch keine Rolle spielt, weil die Gehälter deutlich darüber liegen. Alles Weitere ist Vertragssache zwischen Ihnen und dem Notariat.
Es gibt keinen Tarifvertrag für Notarfachangestellte, das Gehalt wird frei verhandelt. Faktischer Maßstab sind die unverbindlichen Vergütungsempfehlungen der Notarkammern: typisch 2.620 € beim Einstieg bis 3.400 € nach 10 bis 15 Jahren. Ohne Tarifbindung ist das mehr Chance als Risiko.
Was empfehlen die Notarkammern beim Gehalt?
An die Stelle eines Tarifvertrags treten die Vergütungsempfehlungen der Notarkammern: Orientierungswerte, die die Kammern für die Bezahlung der Notariatsbeschäftigten in ihren Bezirken aussprechen; gebündelt werden sie über die Bundesnotarkammer (BNotK). Sie sind rechtlich unverbindlich, kein Notariat muss sie zahlen und keine Beschäftigte kann sie einklagen. In der Praxis sind sie trotzdem der faktische Maßstab, an dem sich Stellenanzeigen, Einstellungsgespräche und Gehaltsrunden orientieren. Am greifbarsten ist das in der Ausbildung, wo die BNotK-Empfehlung nach Lehrjahren staffelt, deutlich oberhalb der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung; alle Details zur Ausbildungsvergütung für Notarfachangestellte stehen im eigenen Beitrag:
Bayern und die Pfalz: der Sonderweg über die Notarkasse
Eine Besonderheit gilt in Bayern und der Pfalz: Dort trägt die Notarkasse, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, ein eigenes Versorgungs- und Vergütungssystem für die Beschäftigten der Notariate. Die Strukturen sind stärker vereinheitlicht als im übrigen Bundesgebiet; verbindliche Auskünfte zu den dortigen Konditionen gibt die Notarkasse selbst. Dass Bayern zugleich das Bundesland mit dem höchsten Median-Jahresgehalt ist, passt ins Bild.
Was das für Ihr Gehalt heißt
Ohne Tarifbindung ist Ihr Gehalt frei verhandelbar, und das ist mehr Chance als Risiko. Als Anker dienen die typischen Grundgehälter: rund 2.620 Euro beim Einstieg nach der Ausbildung, rund 3.000 Euro nach fünf Jahren und rund 3.400 Euro nach zehn bis fünfzehn Jahren. Wer gut vorbereitet auftritt, kann sich innerhalb und oberhalb dieser Spannen bewegen, und über das eigene Gehalt sprechen ist erlaubt; wie das respektvoll gelingt, zeigt unser Leitfaden zur Gehaltsverhandlung im Notariat.
Für die Einordnung netto: Von 2.620 Euro brutto bleiben in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer rund 1.770 Euro übrig, von 3.400 Euro etwa 2.230 Euro (Stand 2026); alle Beispiele zu Brutto und Netto im Notariat finden Sie im eigenen Beitrag. Ein Tarifvertrag würde daran nichts ändern; entscheidend ist die Bruttohöhe, die Sie verhandeln.
Gehalt nach Bundesland: was ein Notarfachangestellter wo verdient
Ohne bundesweite Tabelle unterscheiden sich die Gehälter spürbar nach Region. Unsere kuratierten Marktdaten (BNotK-Vergütungsempfehlungen und veröffentlichte Quellen, laufend ergänzt um anonyme Community-Angaben, Stand 2026) zeigen als bundesweite Mitte rund 40.100 Euro im Jahr inklusive Sonderzahlungen; zwischen dem stärksten und dem schwächsten Bundesland liegen 7.500 Euro, gut 20 Prozent. Alle 16 Bundesländer mit Median und Spanne finden Sie auf unserer Gehaltsseite.
Wer Tarifbindung will: die Alternative heißt Justiz
TVöD und TV-L gelten ausschließlich im öffentlichen Dienst, nicht im Notariat. Wer eine tariflich abgesicherte Vergütung mit festen Stufen sucht, findet sie als Justizfachangestellte nach TV-L, mit den bekannten Vor- und Nachteilen beider Welten. Den ehrlichen Vergleich haben wir im Beitrag Justizfachangestellte oder Notarfachangestellte zusammengestellt.
Wo stehen Sie ohne Tariftabelle? Der anonyme Gehaltsvergleich zeigt es Ihnen in 60 Sekunden und ohne Anmeldung: Ihr Gehalt im Vergleich nach Bundesland, Erfahrung und Rolle.
Quellen
- BNotKVergütungsempfehlungen der NotarkammernBundesnotarkammer · Stand 2026
- NFKKuratierte Marktdaten je Bundesland und RolleNotarfachkraft.de, mit anonymen Community-Angaben · Stand 2026
- NotKaVergütungssystem in Bayern und der PfalzNotarkasse München, Anstalt des öffentlichen Rechts
- TV-LTarifvertrag für den öffentlichen Dienst der LänderTarifgemeinschaft deutscher Länder, amtliche Entgelttabellen
Häufige Fragen
Nein. Weil auf beiden Seiten Tarifparteien fehlen, wird das Gehalt im Notariat frei verhandelt. Faktischer Maßstab sind die unverbindlichen Vergütungsempfehlungen der Notarkammern; typische Grundgehälter reichen von rund 2.620 Euro beim Einstieg bis 3.400 Euro mit langjähriger Erfahrung.
Orientierungswerte der Notarkammern für die Bezahlung der Notariatsbeschäftigten: rechtlich unverbindlich, in der Praxis aber der übliche Referenzrahmen. Für Auszubildende empfehlen die regionalen Kammern 2026 je nach Lehrjahr meist 1.050 bis 1.500 Euro im Monat.
Häufig ja, einen Anspruch darauf gibt es ohne Tarifvertrag aber nicht: Weihnachts- und Urlaubsgeld sind freiwillige Sonderzahlungen, die viele Notariate gewähren. Ein festes 13. Monatsgehalt ist kein Standard; ob und in welcher Höhe gezahlt wird, gehört in den Arbeitsvertrag.
Nein. TVöD und TV-L gelten nur für den öffentlichen Dienst; Notarinnen und Notare beschäftigen ihr Personal privatrechtlich. Tariflich vergütet wird vergleichbare Arbeit bei Gericht: Justizfachangestellte werden nach TV-L bezahlt, beim Einstieg häufig in Entgeltgruppe 5 oder 6.
Absehbar nicht: Es fehlen weiterhin auf beiden Seiten Tarifparteien, und daran ändert sich kurzfristig nichts. Bewegung bringt eher die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970, deren deutsche Umsetzung im August 2026 noch aussteht; sie stärkt die Transparenz, ersetzt aber keinen Tarifvertrag. Bis dahin bleiben die Kammer-Empfehlungen und Marktdaten der Maßstab.