Darf ich über mein Gehalt reden? Was im Notariat 2026 gilt.
Darf ich über mein Gehalt reden? Was im Notariat 2026 gilt.
Ja, über das eigene Gehalt dürfen Sie sprechen; die notarielle Verschwiegenheit schützt Amts- und Mandantengeheimnisse, nicht die eigene Vergütung. Trotzdem herrscht in vielen Notariaten Unsicherheit, weil Verschwiegenheit dort zu Recht ein hohes Gut ist. Wir ordnen ein, was die Paragrafen 18 und 26 BNotO wirklich erfassen, welche Vertragsklauseln unwirksam sind und was die Gehaltstransparenz-Gesetzgebung für kleine Teams bedeutet.
„Darf ich trotz Verschwiegenheitspflicht über mein Gehalt sprechen?“
Ja. Die notarielle Verschwiegenheit nach den Paragrafen 18 und 26 BNotO schützt Amts- und Mandantengeheimnisse, nicht Ihr Arbeitsverhältnis: Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub sind Ihre eigenen Angelegenheiten. Pauschale Vertragsklauseln, die Gespräche über die eigene Vergütung verbieten, sind regelmäßig unwirksam (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Az. 2 Sa 237/09). Vertraulich bleiben nur Zahlen von Kollegen, die Sie dienstlich kennen, etwa aus der Lohnbuchhaltung.
Was die notarielle Verschwiegenheit wirklich umfasst
Die Amtsverschwiegenheit des Notars regelt Paragraf 18 BNotO; Mitarbeitende werden nach Paragraf 26 BNotO zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschützt sind Amts- und Mandantengeheimnisse: Urkunden, Beteiligte, Vermögensverhältnisse, laufende Vorgänge. Hier gilt die Pflicht streng und für alle im Notariat Beschäftigten.
Das eigene Arbeitsverhältnis gehört nicht dazu. Ihr Gehalt, Ihre Arbeitszeit, Ihre Urlaubstage sind keine Amtsgeheimnisse, sondern Ihre eigenen Angelegenheiten. Wer über die eigene Vergütung spricht, verletzt weder Paragraf 18 noch Paragraf 26 BNotO.
Die Verschwiegenheitspflicht schützt Amts- und Mandantengeheimnisse, nicht das eigene Arbeitsverhältnis: Über das eigene Gehalt zu sprechen verletzt weder Paragraf 18 noch Paragraf 26 BNotO.
Darf der Arbeitsvertrag Gehaltsgespräche verbieten?
Manche Arbeitsverträge enthalten Klauseln, nach denen über die Vergütung Stillschweigen zu bewahren ist. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass solche pauschalen Klauseln regelmäßig unwirksam sind (Az. 2 Sa 237/09): Beschäftigte müssen prüfen können, ob sie fair vergütet werden, und dazu gehört das Gespräch mit Kollegen.
Eine Kündigung lässt sich auf ein unwirksames Verbot regelmäßig nicht stützen. Davon zu trennen ist die Frage des Stils: Im kleinen Team ist jedes Gehaltsgespräch schnell zuzuordnen, umso mehr zählt der respektvolle Umgang damit.
Eine Grenze bleibt wichtig: Die Freiheit gilt für Ihr eigenes Gehalt. Zahlen von Kolleginnen und Kollegen, die Sie nur dienstlich kennen, etwa aus der Lohnbuchhaltung oder als Bürovorsteherin, sind vertraulich zu behandeln; hier können Arbeitsvertrag und Rücksichtnahmepflicht ein Schweigen wirksam verlangen.
Verschwiegenheit ist die Berufsehre des Notariats. Sie endet dort, wo das eigene Arbeitsverhältnis beginnt.
Gehaltstransparenz: was das Gesetz hergibt
Das Entgelttransparenzgesetz klingt nach mehr, als es für Notariate leistet: Der individuelle Auskunftsanspruch gilt erst in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Diese Schwelle erreicht praktisch kein Notariat.
Bewegung kommt aus Europa: Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 war bis zum 7. Juni 2026 umzusetzen, die deutsche Umsetzung steht im August 2026 aber noch aus. Sie sieht mehr Transparenz schon im Bewerbungsprozess und erweiterte Auskunftsrechte vor; wie der Gesetzgeber das für Kleinbetriebe ausgestaltet, ist offen.
Klug über Gehalt sprechen im kleinen Team
Erlaubt ist nicht immer klug. Das offene Wort unter Kollegen kann Orientierung geben, es kann aber auch Erwartungen und Enttäuschungen produzieren, wenn Erfahrungsjahre, Aufgaben und Verantwortung unterschiedlich sind.
- Diskretion wahren: Wer Zahlen anvertraut bekommt, behandelt sie vertraulich
- Fair vergleichen: Erfahrung, Aufgaben und Verantwortung unterscheiden sich, auch im selben Notariat
- Marktdaten statt Kollegen-Zahlen: Landesmediane sind die bessere Verhandlungsbasis als die Zahl vom Nachbarschreibtisch
Für die Gehaltsverhandlung sind Marktdaten die stärkere Basis als einzelne Kollegen-Zahlen: Die Landesmediane finden Sie auf unserer Gehaltsübersicht, die passende Gesprächsstrategie im Beitrag zur Gehaltsverhandlung im Notariat.
Statt zu flüstern: Vergleichen Sie anonym. Unser anonymer Gehaltsvergleich zeigt ohne Anmeldung in 60 Sekunden, wo Ihr Gehalt im Markt steht, ohne dass jemand im Team davon erfährt.
Quellen
- BNotOParagrafen 18 und 26Bundesnotarordnung
- LAGUrteil zur GehaltstransparenzLandesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az. 2 Sa 237/09
- EntgTGEntgelttransparenzgesetzBundesgesetz
- EURichtlinie (EU) 2023/970 zur EntgelttransparenzEuropäische Union
Häufige Fragen
Ja. Das eigene Gehalt ist kein Amts- oder Mandantengeheimnis; die notarielle Verschwiegenheit nach den Paragrafen 18 und 26 BNotO betrifft dienstliche Vorgänge, nicht Ihr Arbeitsverhältnis. Auch arbeitsrechtlich ist das Gespräch über die eigene Vergütung grundsätzlich zulässig.
Pauschale Klauseln, die jedes Gespräch über die eigene Vergütung verbieten, sind regelmäßig unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Az. 2 Sa 237/09).
Auf ein unwirksames pauschales Verbot lässt sich eine Kündigung regelmäßig nicht stützen. Ratsam bleibt ein diskreter, respektvoller Umgang, gerade im kleinen Team; wer Zweifel hat, holt arbeitsrechtlichen Rat ein.
Das eigene Gehalt dürfen Sie besprechen; wenn ein Notarfachangestellter Amtsgeheimnisse ausplaudert, riskiert er dagegen alles: Die Verpflichtung nach Paragraf 26 BNotO erfasst Urkunden, Mandanten und Vorgänge umfassend. Die Grenze verläuft also nicht beim Gehalt, sondern bei allem, was Mandate betrifft.
Praktisch wenig: Der individuelle Auskunftsanspruch gilt erst in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Orientierung liefern stattdessen Marktdaten, etwa unser anonymer Gehaltsvergleich ohne Anmeldung.