Teilzeit im Notariat: Was 30, 25 und 20 Stunden 2026 bringen.
Teilzeit im Notariat: Was 30, 25 und 20 Stunden 2026 bringen.
Bei 30 Wochenstunden verdient eine Notarfachangestellte rund 2.380 Euro brutto im Monat, bei 25 Stunden rund 1.990 Euro und bei 20 Stunden rund 1.590 Euro, gerechnet auf den bundesweiten Grundgehalt-Median von 3.100 Euro bei 39 Stunden. Der Stundenlohn bleibt dabei gleich, nur das Volumen ändert sich. Wir zeigen, welches Modell sich für wen rechnet, was rechtlich gilt und wie Sie den Weg zurück in Vollzeit offenhalten.
Teilzeit kürzt das Volumen, nicht den Stundenlohn.
Beim bundesweiten Median von 3.100 Euro auf 39-Stunden-Basis bringen 30 Wochenstunden rund 2.380 Euro brutto im Monat, 25 Stunden rund 1.990 Euro und 20 Stunden rund 1.590 Euro. Der Stundenlohn bleibt mit rund 18,30 Euro gleich.
Der gesetzliche Teilzeitanspruch nach Paragraf 8 TzBfG greift erst in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten; viele Notariate sind kleiner, dann entscheidet die Verhandlung. An diesem fairen Prinzip können Sie jedes Angebot messen.
Was Teilzeit im Notariat verdient
Teilzeit ist im Notariat eine einfache Verhältnisrechnung: Das Grundgehalt wird im Verhältnis der Wochenstunden gekürzt, der Stundenlohn bleibt gleich, beim bundesweiten Median von 3.100 Euro auf 39-Stunden-Basis also rund 18,30 Euro. Das ist das faire Prinzip, an dem Sie jedes Angebot messen können: Wer Ihnen in Teilzeit einen schlechteren Stundenlohn anbietet als in Vollzeit, sollte das begründen müssen. Wie sich der Wert genau berechnet, zeigt unser Beitrag zum Stundenlohn für Notarfachangestellte.
Notarfachangestellte in Teilzeit mit 30 Stunden: das häufigste Modell
30 Wochenstunden gelten im Notariat als das gängigste Teilzeitmodell, weil sie sich sauber in den Kanzleialltag fügen: fünf Tage mit je sechs Stunden oder vier volle Tage plus ein freier Tag. Beim Median entspricht das rund 2.380 Euro brutto im Monat, also gut drei Viertel des Vollzeitgehalts. Ihre persönliche Zahl hängt zusätzlich von Berufserfahrung und Bundesland ab; die Werte hier sind Mediane, keine Obergrenzen.
Fachlich bleibt bei 30 Stunden fast alles möglich: eigene Akten, Vollzugsüberwachung, feste Zuständigkeiten. Wichtig ist die Erreichbarkeits-Absprache, denn wer Fristen und Termine verantwortet, braucht eine klare Vertretungsregel für die freien Zeiten. Viele Aufgaben lassen sich zudem mit einem festen Tag Homeoffice im Notariat kombinieren.
Ihr Anspruch auf Teilzeit: was Paragraf 8 TzBfG wirklich sagt
Der gesetzliche Teilzeitanspruch nach Paragraf 8 TzBfG greift erst in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Viele Notariate liegen unter dieser Schwelle, dann ist Teilzeit Verhandlungssache. Das ist die ehrliche Rechtslage, und sie ist weniger bitter, als sie klingt: Eingearbeitete Fachkräfte sind gesucht, und die meisten Notariate finden lieber ein Modell, als eine gute Kraft zu verlieren.
Die Brückenteilzeit nach Paragraf 9a TzBfG, also befristete Teilzeit mit garantierter Rückkehr, gilt sogar erst in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten und spielt im Notariat praktisch keine Rolle. Umso wichtiger ist es, die Rückkehrfrage von Anfang an mitzuverhandeln.
Karriere in Teilzeit: kommt ein Notarfachangestellter trotzdem voran?
Ja. Die Fortbildung zum Notarfachwirt ist berufsbegleitend angelegt und lässt sich auch aus einer Teilzeitstelle heraus absolvieren; manche empfinden das sogar als leichter, weil neben Arbeit und Lehrgang mehr Luft bleibt. Und Verantwortung verschwindet mit reduzierten Stunden nicht automatisch: Wer Qualität liefert und verlässlich erreichbar ist, behält seine Akten und seine Rolle im Team.
Urlaub und Sonderzahlungen: was anteilig wirklich heißt
Beim Urlaub zählt nicht die Stundenzahl, sondern die Zahl der Arbeitstage: Wer an fünf Tagen je sechs Stunden arbeitet, behält den vollen Urlaubsanspruch in Tagen. Wer nur an vier oder drei Tagen arbeitet, erhält die Urlaubstage anteilig umgerechnet, hat aber genauso viele freie Wochen im Jahr. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind im Notariat freiwillig und werden in Teilzeit üblicherweise anteilig zur Stundenzahl gewährt.
Zurück in Vollzeit: den Wiedereinstieg von Anfang an mitdenken
Einen einklagbaren Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit gibt es in kleinen Betrieben nicht; im Notariat ist der Wiedereinstieg deshalb vor allem eine Frage der direkten Absprache. Das kleine Team ist hier ein Vorteil: Sprechen Sie den Wunsch früh und mit Zeithorizont an, und lassen Sie die Absicht schriftlich festhalten. Wer den Wiedereinstieg schon beim Wechsel in Teilzeit anspricht, verhandelt später aus einer besseren Position.
Ob 20, 25 oder 30 Stunden: Der anonyme Gehaltsvergleich zeigt Ihnen ohne Anmeldung in 60 Sekunden, wo Sie im Vergleich zu Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichem Profil stehen.
Quellen
- TzBfGTeilzeitanspruch und Brückenteilzeit, Paragrafen 8 und 9aTeilzeit- und Befristungsgesetz
- NFKKuratierte Marktdaten je Bundesland und RolleNotarfachkraft.de, mit anonymen Community-Angaben · Stand 2026
- BNotKVergütungsempfehlungen der NotarkammernBundesnotarkammer · Stand 2026
Häufige Fragen
Beim bundesweiten Grundgehalt-Median von 3.100 Euro auf 39-Stunden-Basis entsprechen 30 Wochenstunden rund 2.380 Euro brutto im Monat. Der Stundenlohn bleibt derselbe wie in Vollzeit, rund 18,30 Euro. Je nach Erfahrung und Bundesland liegt Ihre persönliche Zahl darüber oder darunter.
25 Wochenstunden entsprechen beim Grundgehalt-Median rund 1.990 Euro brutto im Monat, 20 Stunden rund 1.590 Euro. Gerechnet wird streng anteilig zur 39-Stunden-Vollzeit, sodass der Stundenlohn unverändert bleibt.
Der gesetzliche Anspruch nach Paragraf 8 TzBfG gilt erst in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten und nach sechs Monaten Zugehörigkeit. Viele Notariate sind kleiner; dort ist Teilzeit Verhandlungssache, die angesichts gesuchter Fachkräfte aber häufig gelingt.
Nicht zwangsläufig. Die Fortbildung zum Notarfachwirt ist berufsbegleitend angelegt und auch aus Teilzeit heraus möglich, und Verantwortung bleibt bei guter Vertretungsregel erhalten. Entscheidend sind Verlässlichkeit und klare Absprachen im Team.
Einen einklagbaren Anspruch gibt es in kleinen Betrieben nicht; die Brückenteilzeit nach Paragraf 9a TzBfG mit garantierter Rückkehr greift erst ab mehr als 45 Beschäftigten. Sprechen Sie den Wiedereinstieg deshalb schon beim Wechsel in Teilzeit an und lassen Sie die Absicht schriftlich festhalten. In der Praxis gelingt die Aufstockung häufig, weil eingearbeitete Fachkräfte gesucht sind.