Praxis

XNP im Notariat: Praxisüberblick für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

NNNora Niemüller·7. August 2026·7 Min
Praxis

XNP im Notariat: Praxisüberblick für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Nora Niemüller·7. August 2026·7 Min

XNP ist die Basisanwendung der Bundesnotarkammer: die zentrale Fachsoftware, mit der Notariate das elektronische Urkundenverzeichnis führen, Urkunden in das Elektronische Urkundenarchiv einstellen und seit Ende 2025 auch elektronisch beurkunden. Notarinnen, Notaren und Notarkammern steht die Anwendung kostenfrei zur Verfügung; bedient wird sie im Alltag vor allem vom Team. Wer im Notariat arbeitet oder dort anfängt, kommt an XNP deshalb nicht vorbei. Dieser Praxisüberblick erklärt die wichtigsten Module, den offiziellen Weg bei Störungen und den Einstieg in der ersten Woche.

Das Wichtigste in KürzeStand August 2026
Was ist XNP?
Basisanwendung, für Notariate kostenfrei
BNotK
Kernmodul
Urkundenverzeichnis, ersetzt seit 2022 die Urkundenrolle
UVZ
Neu seit 29.12.2025
elektronische Präsenzbeurkundung
eBeurkundung
Bei Störungen
Verfügbarkeitsseite + Hotline der BNotK
0800 35 50 300
Anmeldung
Signaturkarte oder Benutzerkonto
Karte + PIN

Was ist XNP?

XNP ist die Basisanwendung der Bundesnotarkammer, die allen Notarinnen und Notaren sowie den Notarkammern kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die Anwendung ist modular aufgebaut: Unter einer Oberfläche bündelt sie die Fachverfahren, mit denen Notariate ihre gesetzlichen Aufgaben elektronisch erfüllen, vom Urkundenverzeichnis über das besondere elektronische Notarpostfach bis zur elektronischen Beurkundung. Bezogen wird XNP einmal pro Notarbüro über den Webshop der NotarNet GmbH, installiert ist es danach in der Regel auf jedem Arbeitsplatz. Und an diesen Arbeitsplätzen sitzt selten die Notarin selbst: Den größten Teil der täglichen Arbeit in XNP erledigt das Büro, von der Registrierung der Urkunden bis zum elektronischen Versand.

Deshalb gehört die Anwendung zum Kernwissen des Berufs, kaum eine der Aufgaben der Notarfachangestellten kommt heute ohne sie aus. XNP ersetzt allerdings nicht die Kanzleisoftware, mit der Notariate Akten, Fristen und Kostenrechnungen verwalten. Es tritt daneben, und viele dieser Programme binden XNP-Funktionen über eine Schnittstelle an, die die Bundesnotarkammer den Herstellern bereitstellt. Wer beide Welten sicher bedient, bringt das Handwerkszeug für jedes moderne Notariat mit.

Anmeldung in XNP: Signaturkarte, PIN oder Benutzerkonto

Die Onlinehilfe der Bundesnotarkammer beschreibt zwei Wege in die Anwendung: die Anmeldung mit persönlichem Nutzernamen und Passwort, die eine Administratorin des Notariats in der Benutzerverwaltung anlegt, oder die Anmeldung mit einer Signaturkarte, die im Kartenlesegerät steckt und per PIN bestätigt wird. Die Karten gibt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer aus: Notarinnen und Notare, Notariatsverwalter und Notarvertreter nutzen die N-Karte, für das Team gibt es die Mitarbeitendenkarte. Ein Hinweis aus der Onlinehilfe, der manchen Support-Anruf erspart: Ältere Signaturkarten arbeiten mit mehreren PINs. Wer unsicher ist, prüft den PIN-Brief, statt Varianten durchzuprobieren, denn zu viele Fehleingaben sperren die Karte.

Urkundenverzeichnis und Urkundenarchiv: das Herzstück

Das wichtigste Modul für den Alltag ist das elektronische Urkundenverzeichnis (UVZ). Seit dem 1. Januar 2022 ersetzt es die papierne Urkundenrolle: Jedes Urkundsgeschäft wird mit seinen wesentlichen Daten elektronisch registriert (§ 55 Beurkundungsgesetz). Geführt wird das Verzeichnis vom Notar, die Einträge erfasst im Tagesgeschäft meist das Büro, unmittelbar nach der Beurkundung. Dazu kommen das Verwahrungsverzeichnis (VVZ), in dem Verwahrungsgeschäfte dokumentiert werden, und die elektronische Urkundensammlung, in die Urkunden seit dem 1. Juli 2022 eingestellt werden.

Technisch laufen alle drei Verzeichnisse im Elektronischen Urkundenarchiv zusammen, einem zentralen IT-System, das die Bundesnotarkammer als Urkundenarchivbehörde betreibt (§ 78h Bundesnotarordnung). Dort bleiben elektronische Urkunden ein volles Jahrhundert verwahrt.

eBeurkundung, beN und die weiteren Module

Das jüngste Modul heißt eBeurkundung. Seit dem 29. Dezember 2025 dürfen Notarinnen und Notare die Niederschrift auch bei Anwesenheit aller Beteiligten elektronisch statt auf Papier errichten, die sogenannte elektronische Präsenzbeurkundung (BGBl. 2025 I Nr. 320). Ob elektronisch beurkundet wird, liegt im Ermessen der Notarin oder des Notars, nicht bei den Beteiligten. Für das Büro heißt das: Dokumente vorbereiten, Signaturfelder setzen, den neuen Ablauf kennen. Die Onlinehilfe der Bundesnotarkammer stellt dafür eine Kurzanleitung, Erklärvideos sowie Mustertexte und Formulierungsvorschläge bereit. Wie diese Entwicklung den Berufsalltag insgesamt verändert, ordnet der Beitrag zur Digitalisierung im Notariat ein.

Daneben arbeiten weitere Bausteine im Hintergrund: das besondere elektronische Notarpostfach (beN) für den elektronischen Rechtsverkehr, das Modul Dokumente mit PDF-Viewer und Signaturmappe, die Karten- und die Benutzerverwaltung sowie das Modul für notarielle Onlineverfahren im Gesellschaftsrecht. Kostenpflichtig ist XNotar, das Modul der NotarNet GmbH für Handelsregisteranmeldungen, Grundbuchanträge und sonstige Anträge. Die wichtigsten Begriffe im Überblick:

UVZ
Elektronisches Urkundenverzeichnis: ersetzt seit dem 1. Januar 2022 die Urkundenrolle. Jedes Urkundsgeschäft wird hier registriert (§ 55 BeurkG); geführt wird es vom Notar.
Elektronisches Urkundenarchiv
Zentrales IT-System der Bundesnotarkammer mit Urkundenverzeichnis, Verwahrungsverzeichnis und elektronischer Urkundensammlung; elektronische Urkunden werden 100 Jahre verwahrt.
eBeurkundung
XNP-Modul für die elektronische Präsenzbeurkundung, geltendes Recht seit dem 29. Dezember 2025. Ob elektronisch beurkundet wird, entscheidet die Notarin oder der Notar.
beN
Besonderes elektronisches Notarpostfach: das Postfach des Notariats für den elektronischen Rechtsverkehr, als Modul in XNP eingebunden.
Signaturkarte
Chipkarte der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer für Anmeldung und Signatur: die N-Karte für Notarinnen und Notare, die Mitarbeitendenkarte für das Team; genutzt am Kartenlesegerät mit PIN.

Wenn XNP nicht läuft

Startet XNP nicht oder bricht die Verbindung ab, ist die erste Frage: Liegt es am eigenen Arbeitsplatz oder zentral? Den offiziellen Überblick gibt die Verfügbarkeitsseite der Onlinehilfe der Bundesnotarkammer unter onlinehilfe.bnotk.de. Sie zeigt den aktuellen Betriebszustand der Anwendungen, meldet Störungen und Wartungen und verlinkt zusätzlich die Statusseiten benachbarter Systeme wie EGVP, ELSTER und beA. Meldet die Seite eine zentrale Störung, hilft am eigenen Arbeitsplatz nur Geduld. Meldet sie keine, lohnen ein paar Prüfungen vor Ort:

  • Karte und Lesegerät: Steckt die Signaturkarte richtig, ist das Kartenlesegerät angeschlossen?
  • Netzverbindung: Ist der Arbeitsplatz online, funktionieren andere Dienste?
  • Neustart: XNP schließen und neu starten, notfalls den Rechner, danach frisch anmelden.
  • PIN nicht raten: Mehrfache Fehleingaben sperren die Signaturkarte; im Zweifel den PIN-Brief prüfen.
  • Eskalation: Systembetreuung des Notariats einbeziehen, statt selbst an Einstellungen zu drehen.

Bleibt das Problem bestehen, ist der Support der Bundesnotarkammer der richtige Kanal. Die Onlinehilfe nennt dafür ein Kontaktformular, die E-Mail-Adresse support@bnotk.de und eine gebührenfreie Rufnummer; zu XNP, UVZ, beN und den übrigen Modulen gibt es dort außerdem eigene FAQ-Seiten.

Störung

Verbindliche Auskunft zu zentralen Störungen und Wartungen gibt allein die Bundesnotarkammer: Sie erreichen die Statusinformationen über die Verfügbarkeitsseite der Onlinehilfe (onlinehilfe.bnotk.de) und die gebührenfreie Support-Hotline der Bundesnotarkammer. Drittseiten und Foren sind keine verlässliche Quelle.

Der Einstieg: die erste Woche mit XNP

Wer neu im Notariat anfängt, sollte in der ersten Woche zwei Dinge klären. Erstens den Zugang: Wer legt das Benutzerkonto an, wird mit Passwort oder Karte gearbeitet, und wer beantragt gegebenenfalls die Mitarbeitendenkarte bei der Zertifizierungsstelle? Zweitens den Ablauf: Lassen Sie sich einen echten Vorgang im System zeigen, vom UVZ-Eintrag nach der Beurkundung bis zum elektronischen Versand. An einem konkreten Fall lernt sich XNP schneller als aus jeder Beschreibung.

Als Nachschlagewerk gehört die Onlinehilfe der Bundesnotarkammer in die Favoritenliste: Sie ist die offizielle Dokumentation zu allen Modulen, mit fachlichen Anleitungen, FAQ und Erklärvideos, etwa zur eBeurkundung. Feste Schulungsformate wechseln je nach Modul und Anbieter; verbindlich ist immer die Dokumentation der Bundesnotarkammer. Vieles andere vermittelt der Arbeitsalltag selbst, am besten an der Seite einer erfahrenen Kollegin. Wer fachlich weitergehen will, findet im Überblick zur Weiterbildung für Notarfachangestellte die Fortbildungswege bis zum Bachelor Professional im Notariat.

Ein Gedanke zum Schluss: Sicherer Umgang mit XNP ist ein Qualifikationsmerkmal, das den eigenen Marktwert hebt. Wo Ihr Gehalt im Vergleich steht, zeigt der kostenlose Gehalts-Check; welche Notariate gerade Verstärkung suchen, die Stellenangebote im Notariat.

Quellen

  • BNotK
    Onlinehilfe der Bundesnotarkammer: XNP, Support und Verfügbarkeit
    Bundesnotarkammer, onlinehilfe.bnotk.de, Module, Anmeldung, Kartenmanagement, eBeurkundung, Störungsinformationen · Stand August 2026
  • EUA
    Das Elektronische Urkundenarchiv
    Bundesnotarkammer, elektronisches-urkundenarchiv.de, betrieben als Urkundenarchivbehörde (§ 78h BNotO), Verwahrung 100 Jahre · Stand 2026
  • BeurkG
    Beurkundungsgesetz
    Bundesministerium der Justiz, u. a. § 55 zum elektronischen Urkundenverzeichnis
  • BGBl
    BGBl. 2025 I Nr. 320: elektronische Präsenzbeurkundung
    Bundesgesetzblatt, geltendes Recht seit 29. Dezember 2025
  • NNet
    XNP: Bezug über den Webshop, Modul XNotar
    NotarNet GmbH, notarnet.de · Stand 2026

Häufige Fragen

XNP ist die Basisanwendung der Bundesnotarkammer, die allen Notarinnen und Notaren sowie den Notarkammern kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Sie bündelt modular die zentralen Fachverfahren des Notariats: das elektronische Urkundenverzeichnis (UVZ), das Verwahrungsverzeichnis, das besondere elektronische Notarpostfach (beN), das Modul Dokumente und seit Ende 2025 die eBeurkundung. Bedient wird die Anwendung im Alltag überwiegend vom Notariatsteam.

Auf der Verfügbarkeitsseite der Onlinehilfe der Bundesnotarkammer (onlinehilfe.bnotk.de). Dort steht der aktuelle Betriebszustand der Anwendungen samt Störungs- und Wartungsmeldungen; verlinkt sind auch die Statusseiten von EGVP, ELSTER und beA. Bei Fragen hilft der Support der Bundesnotarkammer, gebührenfrei unter 0800 35 50 300 oder per Kontaktformular.

Das elektronische Urkundenverzeichnis ersetzt seit dem 1. Januar 2022 die papierne Urkundenrolle (§ 55 BeurkG). Jedes Urkundsgeschäft wird darin mit seinen wesentlichen Daten registriert; geführt wird es vom Notar, die Einträge erfasst im Tagesgeschäft meist das Büro. Technisch ist das UVZ Teil des Elektronischen Urkundenarchivs, das die Bundesnotarkammer betreibt.

Die offizielle Quelle ist die Onlinehilfe der Bundesnotarkammer: fachliche Anleitungen, FAQ und Erklärvideos zu allen Modulen, zur eBeurkundung zusätzlich eine Kurzanleitung sowie Mustertexte. Daneben gibt es wechselnde Seminarangebote externer Anbieter; verbindlich ist die Dokumentation der Bundesnotarkammer.

Nicht zwingend für die Anmeldung: XNP lässt sich auch mit persönlichem Nutzernamen und Passwort nutzen, die eine Administratorin in der Benutzerverwaltung anlegt. Signaturkarten gibt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer aus, für Mitarbeitende als Mitarbeitendenkarte. Welche Ausstattung der einzelne Arbeitsplatz braucht, entscheidet das Notariat.

Die Basisanwendung ja: Die Bundesnotarkammer stellt XNP kostenlos über den Webshop der NotarNet GmbH bereit, der Bezug ist einmal pro Notarbüro nötig. Einzelne Zusatzmodule wie XNotar für Handelsregisteranmeldungen und Grundbuchanträge sind kostenpflichtig.

Redaktionelle Prüfung7. August 2026
Nora NiemüllerRedaktion Recht

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