Quereinstieg ins Notariat 2026: Drei Wege, eine ehrliche Bilanz.
Quereinstieg ins Notariat 2026: Drei Wege, eine ehrliche Bilanz.
Ja, der Quereinstieg ins Notariat gelingt, und zwar auf drei Wegen: über eine meist auf zwei Jahre verkürzte Umschulung, über den Direkteinstieg mit Berufserfahrung und über den Wechsel aus der Anwaltskanzlei. Notariate suchen bundesweit sorgfältige Köpfe, auch ohne klassische Notariatsausbildung. Was auf jedem Weg wartet und was er finanziell bedeutet, ordnen wir ehrlich ein.
Der Quereinstieg ins Notariat gelingt auf drei Wegen: Umschulung, Direkteinstieg mit Berufserfahrung und Wechsel aus der Anwaltskanzlei.
Umschulung
Meist zwei Jahre verkürzte Ausbildung, über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit förderbar. Endet mit vollwertigem Berufsabschluss.
Direkteinstieg
Direkter Eintritt mit Berufserfahrung, häufig aus Kanzlei oder Verwaltung. Berufsabschluss später über Externenprüfung (Paragraf 45 BBiG) nachholbar.
Wechsel aus der Anwaltskanzlei
Häufigste Variante: ReFa-Erfahrung transferieren, Beurkundung und Kostenrecht neu lernen. Einstiegsgehalt wie bei Ausbildungsabsolventen.
Weg 1: Die Umschulung im Kurzüberblick
Die Umschulung richtet sich an Erwachsene, die bereits einen Beruf gelernt oder gearbeitet haben und neu ansetzen wollen. Angeboten wird sie von Bildungsträgern in Abstimmung mit den zuständigen Kammern; gegenüber der regulären Ausbildung ist sie häufig auf zwei Jahre verkürzt, weil Lebens- und Berufserfahrung angerechnet werden. Am Ende steht dieselbe Abschlussprüfung wie für Auszubildende, also ein vollwertiger Berufsabschluss. Alle Wege im Detail, auch die Externenprüfung, bündelt unser Beitrag zur Umschulung zur Notarfachangestellten.
Die Finanzierung ist oft die eigentliche Hürde, und hier hilft ein nüchterner Blick: Die Agentur für Arbeit kann die Umschulung über einen Bildungsgutschein fördern, das ist aber eine Einzelfallentscheidung nach Beratungsgespräch, kein Automatismus. Klären Sie die Förderfähigkeit des Trägers und Ihre persönlichen Voraussetzungen, bevor Sie zusagen. Wer gefördert wird, hat gute Startbedingungen; wer nicht, sollte die Kosten realistisch gegen das spätere Gehalt stellen.
Weg 2: Direkteinstieg mit Berufserfahrung
Viele Notariate stellen Quereinsteiger direkt ein, gerade aus Anwaltskanzleien, Banken und der Verwaltung, denn dort sind Aktenführung, Fristen und der Umgang mit sensiblen Daten vertraut. Der Einstieg läuft dann über eine strukturierte Einarbeitung im Notariat: zunächst unterstützende Aufgaben, Schritt für Schritt mehr Eigenverantwortung im Urkundenvollzug.
Wichtig für die Perspektive: Der anerkannte Berufsabschluss lässt sich nachholen. Die Externenprüfung nach Paragraf 45 Abs. 2 BBiG steht offen, wenn Sie das Anderthalbfache der regulären Ausbildungszeit an einschlägiger Berufspraxis nachweisen. Wer den Direkteinstieg wählt, arbeitet also nicht dauerhaft ohne Abschluss, sondern kann ihn über die Praxis erwerben.
Weg 3: Von der Anwaltskanzlei ins Notariat
Der häufigste Wechsel ist der aus der Anwaltskanzlei: Rechtsanwaltsfachangestellte bringen das verwandte Handwerk mit, von der Fristenkontrolle bis zur Mandantenkommunikation. Neu sind vor allem die Beurkundungsverfahren, der Grundbuch- und Registervollzug sowie das Kostenrecht nach dem GNotKG. Was die beiden Berufe unterscheidet und was der Wechsel finanziell bedeutet, haben wir im Vergleich ReFa oder NoFa aufgeschlüsselt.
Was am Anfang schwer ist
Ehrlichkeit gehört zur Bilanz: Das Kostenrecht nach dem GNotKG gilt selbst unter erfahrenen Kräften als eigenes Fach, und der Vollzug von Grundbuch bis Handelsregister verzeiht keine Ungenauigkeit. Dazu kommt die strenge Fristen- und Sorgfaltskultur des Notariats, in dem jede Urkunde Rechtsfolgen für Dritte auslöst. Rechnen Sie mit mehreren Monaten, bis sich Routine einstellt, und mit deutlich längerer Zeit bis zur echten Souveränität.
Wer aus der Kanzlei kommt, kennt Fristen. Wer aus der Bank kommt, kennt Sorgfalt. Das Notariat verlangt beides, an jedem einzelnen Tag.
Was verdienen Quereinsteiger im Notariat?
Beim Gehalt orientiert sich der Einstieg am Band von 2.400 bis 2.800 Euro Grundgehalt im Monat, das auch für Berufseinsteiger nach der Ausbildung gilt. Während der Einarbeitung liegen Angebote teils darunter; das ist Verhandlungssache und sollte mit einer klaren Entwicklungszusage verbunden sein. Mit wachsender Notariatserfahrung greift die reguläre Staffel, die im Median bis 3.400 Euro reicht. Wie die Entwicklung nach der Ausbildung verläuft, zeigt der Beitrag Gehalt nach der Ausbildung.
Die ehrliche Bilanz
- Es passt, wenn Sie strukturiert, genau und diskret arbeiten und ein Umfeld suchen, in dem Sorgfalt mehr zählt als Tempo.
- Es passt, wenn Sie aus Kanzlei, Bank oder Verwaltung kommen und Ihre Erfahrung in einen sicheren, sinnstiftenden Beruf übertragen wollen.
- Es passt nicht, wenn Sie schnelle Gehaltssprünge erwarten: Der Einstieg beginnt oft am unteren Rand des Bandes, der Aufstieg kommt über Jahre und Fortbildung.
- Es passt nicht, wenn Ihnen wiederkehrende, formstrenge Abläufe schwerfallen; das Notariat lebt von Präzision im Detail.
Wenn Sie den Schritt konkret prüfen wollen: Die aktuellen Stellenangebote zeigen, welche Notariate in Ihrer Region einstellen, auch für Quereinsteiger. Und der Newsletter Notariat kompakt hält Sie zu Einstieg, Gehalt und Fortbildung auf dem Laufenden.
Quellen
- BBiGExternenprüfung, Paragraf 45 Absatz 2Berufsbildungsgesetz, Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Ausbildungsverhältnis
- BAFörderung der beruflichen WeiterbildungBundesagentur für Arbeit, Bildungsgutschein
- BNotKVergütungsempfehlungen der NotarkammernBundesnotarkammer · Stand 2026
- NFKKuratierte Marktdaten je Bundesland und RolleNotarfachkraft.de, mit anonymen Community-Angaben · Stand 2026
Häufige Fragen
Ja, viele Notariate stellen Quereinsteiger mit passender Berufserfahrung ein, etwa aus Kanzlei, Bank oder Verwaltung. Der anerkannte Abschluss lässt sich später über die Externenprüfung nach Paragraf 45 Abs. 2 BBiG nachholen, sobald das Anderthalbfache der Ausbildungszeit an Berufspraxis nachgewiesen ist.
Umschulungen sind gegenüber der regulären Ausbildung häufig auf zwei Jahre verkürzt. Die genaue Dauer hängt vom Bildungsträger und von der angerechneten Vorerfahrung ab; am Ende steht dieselbe Abschlussprüfung wie für Auszubildende.
Sie kann: Über einen Bildungsgutschein ist die Förderung der Umschulung möglich, die Entscheidung fällt aber im Einzelfall nach einem Beratungsgespräch. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Bildungsträger für die Förderung zugelassen ist.
Der Einstieg orientiert sich am Band von 2.400 bis 2.800 Euro Grundgehalt im Monat; während der Einarbeitung liegen Angebote teils darunter und sind Verhandlungssache. Mit wachsender Erfahrung greift die reguläre Staffel, die im Median bis 3.400 Euro reicht.
Ja. Notariate besetzen nach Sorgfalt und Verlässlichkeit, nicht nach Geburtsjahr, und Lebenserfahrung hilft im Umgang mit Beteiligten spürbar. Die Umschulung ist häufig auf zwei Jahre verkürzt, und die Externenprüfung nach Paragraf 45 Abs. 2 BBiG steht auch langjährigen Praktikern offen.