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Weiterbildung als Notarfachangestellte: alle Wege 2026 im Überblick.

SWSophia Weingart·7. August 2026·8 Min
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Weiterbildung als Notarfachangestellte: alle Wege 2026 im Überblick.

Sophia Weingart·7. August 2026·8 Min

Notarfachangestellte können sich 2026 auf mehr Wegen weiterbilden als je zuvor: über die neue zweistufige Fortbildung zum Geprüften Berufsspezialisten und zum Bachelor Professional im Notariat, über die Büroleitung, die Inspektorenlaufbahn der Notarkasse oder ein berufsbegleitendes Studium ohne Abitur. Seit dem 1. April 2026 gelten für die Aufstiegsfortbildung erstmals bundesweit einheitliche Regeln. Wir zeigen alle Wege im Überblick, mit Voraussetzungen, Dauer und Gehaltseffekt.

Der Aufstieg

Der Aufstieg auf die zweite Fortbildungsstufe bringt rund 24 Prozent mehr Gehalt.

Seit dem 1. April 2026 ist die Fortbildung bundesweit einheitlich geregelt: Stufe I führt zum Geprüften Berufsspezialisten, Stufe II zum Bachelor Professional im Notariat, dem Nachfolger des Notarfachwirts.

Auf der zweiten Stufe liegt der Median bei 3.600 bis 4.200 Euro brutto im Monat, in Leitungsfunktion bis 4.900 Euro. Das Aufstiegs-BAföG übernimmt 50 Prozent der Maßnahmekosten als Zuschuss, förderfähig bis 15.000 Euro.

Stufe I
400 Std.
gegenüber
Stufe II
1.200 Std.
Mindest-Lernumfang laut Verordnung, BGBl. 2025 I Nr. 205 und 206

Jahrzehntelang war die Fortbildung im Notariat regional zersplittert: Jede Kammer regelte eigene Abschlüsse, und die Aufstiegschancen von Notarfachangestellten hingen davon ab, in welchem Bundesland sie arbeiteten. Seit dem 1. April 2026 ist das anders. Eine bundesweite Reform hat die Weiterbildungsmöglichkeiten für Notarfachangestellte neu geordnet, und um die neue Fortbildungstreppe gruppieren sich die bewährten Wege: Büroleitung, Inspektorenlaufbahn, Studium, Seminare. Dieser Überblick stellt jeden Weg kompakt vor, mit Voraussetzungen, Dauer und dem Link zum ausführlichen Ratgeber.

Die neue Fortbildungstreppe: zwei Stufen seit April 2026

Kern der Reform sind zwei Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 3. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 205 und 206), die seit dem 1. April 2026 gelten. Stufe I ist der Geprüfte Berufsspezialist für das Notariat, Stufe II der Bachelor Professional im Notariat. Die Verordnungen legen den Lernumfang fest: mindestens 400 Stunden für die erste, mindestens 1.200 Stunden für die zweite Stufe. Das neue System ersetzt den Notarfachwirt ebenso wie die Kammerabschlüsse Notarfachassistent und Notarfachreferent; die alten Prüfungen laufen nur noch übergangsweise.

Für die Zulassung zur ersten Stufe genügt nach der Verordnung bereits die abgeschlossene Ausbildung als Notarfachangestellte oder ReNo-Fachangestellte; ohne einschlägige Ausbildung sind fünf Jahre Notariatspraxis vorgesehen, die Kammern empfehlen für ihre Lehrgänge meist ein Jahr beziehungsweise drei Jahre Praxis. Die Lehrgangskosten hängen vom Anbieter ab, viele Programme entstehen gerade neu. Alle Details, vom Prüfungsformat über die Module bis zu den Anbietern, bündelt unser Ratgeber zu Berufsspezialist und Bachelor Professional im Notariat.

01

Geprüfter Berufsspezialist für das Notariat

Erste Stufe: vertieft Liegenschafts- und Grundbuchrecht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Büroorganisation.

02

Bachelor Professional im Notariat

Zweite Stufe auf Führungsniveau: tritt an die Stelle des Notarfachwirts und qualifiziert für eigenverantwortliche Sachbearbeitung und Leitung.

03

Büroleitung, Inspektor oder Studium

Daneben und darüber hinaus: die Bürovorsteher-Rolle, in Bayern und der Pfalz die Inspektorenlaufbahn sowie der LL.B. Recht im Notariat, jeweils mit eigenen Zugangswegen.

Der Gehaltseffekt: was der Aufstieg finanziell bringt

Belastbare Gehaltsdaten gibt es bislang für den klassischen Abschluss: Notarfachwirte verdienen rund 24 Prozent mehr als Notarfachangestellte, der Median liegt bei 3.600 bis 4.200 Euro brutto im Monat, erfahrene Kräfte in Leitungsfunktion erreichen bis zu 4.900 Euro. Da der Bachelor Professional dieselbe Funktionsebene besetzt, ist das die realistische Orientierung für die neue zweite Stufe. Wie sich der Aufstieg nach Bundesland und Berufsjahren rechnet, zeigt der Ratgeber zum Notarfachwirt-Gehalt; den Weg dorthin samt Übergangsregeln beschreibt Notarfachwirt werden.

Wichtig für die Planung: Im Notariat gibt es keinen Tarifvertrag, Maßstab sind die unverbindlichen Vergütungsempfehlungen der Notarkammern. Umso mehr Gewicht hat ein dokumentierter Abschluss in der Gehaltsverhandlung im Notariat.

Führungswege: Büroleitung und Inspektor im Notardienst

Die Büroleitung

In größeren Notariaten führt der Weg nach oben über die Büroleitung: Bürovorsteherinnen und Bürovorsteher koordinieren das Team, verantworten Fristen, Qualitätssicherung und Kostenrecht und sind die rechte Hand der Notarin oder des Notars. Eine bestimmte Prüfung ist dafür nicht vorgeschrieben, in der Praxis ist die zweite Fortbildungsstufe die übliche Eintrittskarte. Was die Rolle verlangt und was sie verändert, lesen Sie im Porträt Bürovorsteher im Notariat.

Inspektor im Notardienst: der Sonderweg in Bayern und der Pfalz

Einen eigenen Karrierepfad bietet die Notarkasse, eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München, die für Bayern und die Pfalz zuständig ist: Sie bildet besonders leistungsstarke Notarfachangestellte nach einem Auswahlverfahren zum Inspektor im Notardienst fort. Die Laufbahn ist beamtenähnlich aufgebaut und reicht über mehrere Amtsstufen bis zum Notariatsoberrat. Wer in diesen Regionen arbeitet, findet hier eine planbare Karriere mit öffentlich-rechtlichem Rückhalt, ganz ohne Studium.

Studieren als Notarfachangestellte: der LL.B. Recht im Notariat

Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es einen Studiengang, der exakt auf das Notariat zugeschnitten ist: den Bachelor of Laws „Recht im Notariat“, entwickelt von der Bundesnotarkammer gemeinsam mit der SRH Hochschule Heidelberg. Er dauert sechs Semester, läuft berufsbegleitend neben der Tätigkeit im Notariat und kostet rund 4.140 Euro pro Semester; die SRH nimmt Bewerbungen laufend an, einzelne Kammer-Portale nennen den 30. Juni als Orientierung für den Start zum Wintersemester. Bemerkenswert: Ein Abitur ist nicht erforderlich, es genügen die abgeschlossene Ausbildung, drei Jahre Berufspraxis und eine Eignungsprüfung. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Studiengang Recht im Notariat.

Und die Frage dahinter: Kann ich Notarin werden? Grundsätzlich ja, der Weg führt allerdings über das vollständige Jurastudium mit beiden Staatsexamina. Welche Etappen dazugehören und was realistisch ist, ordnet unser Artikel Notarin werden als Notarfachangestellte ein.

Seminare: laufende Fortbildung ohne große Prüfung

Nicht jede Weiterbildung braucht eine Verordnung. Die Notarkammern und die Notarkassen bieten laufend Seminare zu Grundbuch, Gesellschaftsrecht oder Kostenrecht an, das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) führt ein eigenes Fachprogramm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Notariat, und für den Einstieg gibt es kompakte Formate wie „Fit fürs Notariat“, die Quereinsteigerinnen die Grundlagen vermitteln. Die Kosten variieren je nach Anbieter und Umfang; viele Notariate übernehmen die Gebühren, weil ihnen qualifizierte Fachkräfte fehlen. Wie der Einstieg ohne Notariats-Vorerfahrung gelingt, zeigt unser Ratgeber zum Quereinstieg ins Notariat.

Förderung: der Rahmen des Aufstiegs-BAföG

Aufstiegsfortbildungen wie der Berufsspezialist oder der Bachelor Professional fallen unter das Aufstiegs-BAföG. Der Förderrahmen: Maßnahmekosten bis 15.000 Euro sind förderfähig, davon übernimmt der Staat 50 Prozent als Zuschuss. Die übrigen 50 Prozent lassen sich über ein Darlehen finanzieren, von dem bei bestandener Prüfung noch einmal die Hälfte erlassen wird. Der Eigenanteil schrumpft damit auf einen Bruchteil der Lehrgangskosten, und da viele Notariate sich zusätzlich beteiligen, ist Geld selten der Grund, auf den Aufstieg zu verzichten.

Über das Notariat hinaus: welche Arbeitgeber noch suchen

Die Ausbildung trägt weiter, als viele denken: Notarfachangestellte arbeiten außer im Notariat auch in Grundbuchämtern und der Justizverwaltung, in Banken und der Immobilienwirtschaft oder in Rechtsabteilungen von Unternehmen. Das ist kein Abschied vom Beruf, sondern Ausdruck seiner Vielseitigkeit: Wer Beurkundungsvorbereitung, Grundbuchvollzug und Kostenrecht beherrscht, ist an vielen Stellen gefragt, und jeder dieser Wege lässt sich später wieder zurück ins Notariat gehen. Die Einsatzfelder im Detail zeigt unser Beitrag Wo kann ich als Notarfachangestellte arbeiten?. Was Ihre Qualifikation heute wert ist, zeigt unsere Übersicht zum Gehalt für Notarfachangestellte.

Quellen

  • BGBl
    Fortbildungsprüfungsverordnungen BSNotFPrV und BAProNotFPrV, BGBl. 2025 I Nr. 205 und 206
    Bundesgesetzblatt · Stand 2025
  • BBiG
    Berufsbildungsgesetz, § 53b und § 53c: Lernumfang der Fortbildungsstufen
    Bundesministerium der Justiz
  • BNotK
    Informationen der Bundesnotarkammer und der Notarkammern zur Fortbildung im Notariat
    Bundesnotarkammer · Stand 2026
  • SRH
    Bachelorstudiengang Recht im Notariat (LL.B.)
    SRH Hochschule Heidelberg · Stand 2026

Häufige Fragen

Seit April 2026 gibt es die bundeseinheitliche Fortbildung in zwei Stufen: Geprüfter Berufsspezialist für das Notariat (mindestens 400 Stunden Lernumfang) und Bachelor Professional im Notariat (mindestens 1.200 Stunden). Daneben stehen die Büroleitung, in Bayern und der Pfalz die Inspektorenlaufbahn der Notarkasse, der berufsbegleitende LL.B. Recht im Notariat sowie Seminare der Kammern und des Deutschen Anwaltsinstituts offen.

Den größten belegten Sprung bringt der Aufstieg auf die zweite Fortbildungsstufe, bisher der Notarfachwirt, künftig der Bachelor Professional im Notariat: rund 24 Prozent mehr als Notarfachangestellte, im Median 3.600 bis 4.200 Euro brutto im Monat. Details im Ratgeber zum Notarfachwirt-Gehalt.

Ja. Berufsspezialist und Bachelor Professional sind Aufstiegsfortbildungen im Sinne des Aufstiegs-BAföG: Maßnahmekosten bis 15.000 Euro sind förderfähig, 50 Prozent gibt es als Zuschuss, bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des restlichen Darlehens erlassen. Viele Notariate beteiligen sich zusätzlich an den Kosten.

Ja. Die Verordnung lässt zur ersten Fortbildungsstufe auch zu, wer ohne einschlägige Ausbildung fünf Jahre Berufspraxis im Notariat nachweist; die Kammern nennen für ihre Lehrgänge teils drei Jahre. Mit abgeschlossener Ausbildung als Notarfachangestellte oder ReNo-Fachangestellte sind Sie direkt zulassungsfähig.

Der Notarfachwirt wird seit dem 1. April 2026 durch das zweistufige System aus Berufsspezialist und Bachelor Professional im Notariat ersetzt. Die alte Prüfung wird übergangsweise noch bis zum 1. November 2028 abgenommen, Wiederholungen bis 2030; die Anmeldung dazu ist auf Antrag bis zum 31. März 2028 möglich. Bereits erworbene Titel dürfen weitergeführt werden.

Ja. Der LL.B. Recht im Notariat der SRH Hochschule Heidelberg wurde gemeinsam mit der Bundesnotarkammer entwickelt und läuft berufsbegleitend über sechs Semester. Ein Abitur ist nicht erforderlich: Zugelassen wird auch, wer eine abgeschlossene Ausbildung, drei Jahre Berufspraxis und eine bestandene Eignungsprüfung mitbringt.

Vor allem im Notariat, aber nicht nur: Notarfachangestellte arbeiten auch in Grundbuchämtern und der Justizverwaltung, in Banken und der Immobilienwirtschaft sowie in Rechtsabteilungen von Unternehmen. Die Ausbildung gehört zu den vielseitigsten im Rechtsbereich.

Redaktionelle Prüfung7. August 2026
Sophia WeingartRedaktion Karriere

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