Kann eine Notarfachangestellte Notar werden? Die ehrliche Antwort.
Kann eine Notarfachangestellte Notar werden? Die ehrliche Antwort.
Nein, nicht ohne Volljurastudium: Notarin oder Notar wird in Deutschland nur, wer zwei juristische Staatsexamen abgelegt hat. Einen Sonderweg für Notarfachangestellte gibt es nicht, auch nicht mit langjähriger Berufspraxis. Aber es gibt drei realistische Wege nach oben, und der bewährteste bringt rund 24 Prozent mehr Gehalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Notar wird nur, wer ein Volljurastudium mit zwei Staatsexamen abschließt; Berufspraxis im Notariat ersetzt das nicht.
- Jura neben dem Beruf ist möglich, je nach Bundesland auch ohne Abitur; der Gesamtweg dauert realistisch rund ein Jahrzehnt.
- Der LL.B. Recht im Notariat öffnet Führungs- und Spezialaufgaben, führt aber nicht ins Notaramt.
- Der Notarfachwirt bleibt der realistischste Aufstieg: rund 24 Prozent mehr Gehalt, typisch 3.600 bis 4.900 Euro Grundgehalt im Monat.
- Notarassessoren erhalten besoldungsähnliche Anwärterbezüge ab rund 4.300 Euro im Monat.
Warum der direkte Weg versperrt ist
Das Notaramt ist ein öffentliches Amt, und die Bundesnotarordnung regelt den Zugang eindeutig: Zum Notar bestellt wird nur, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt, also ein Volljurastudium mit beiden Staatsexamen abgeschlossen hat. Eine Aufstiegsprüfung aus dem Beruf heraus, wie es sie in anderen Branchen gibt, existiert hier nicht. Auch die beste Notarfachangestellte mit jahrzehntelanger Erfahrung erfüllt diese formale Voraussetzung nicht.
Hinzu kommt: Deutschland kennt zwei regional getrennte Notariatsformen. Im Nur-Notariat, etwa in Bayern, Hamburg oder Sachsen, üben Notarinnen und Notare das Amt hauptberuflich aus; im Anwaltsnotariat, etwa in Berlin, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, führen erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das Amt neben ihrer Kanzlei, nach mehrjähriger Anwaltstätigkeit und einer notariellen Fachprüfung. Für Ihre Planung heißt das: Auch nach dem Studium hängt der Weg ins Amt davon ab, in welcher Region Sie arbeiten wollen.
Weg 1: Jura-Studium neben oder nach dem Beruf
Der einzige Weg ins Amt führt über das Volljurastudium, und der steht Ihnen offen, auch ohne Abitur. Alle Bundesländer kennen einen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte; die Voraussetzungen unterscheiden sich im Detail, häufig genügen eine abgeschlossene Ausbildung mit mehrjähriger Berufspraxis oder eine Aufstiegsfortbildung wie der Notarfachwirt. Erkundigen Sie sich vor der Planung bei der Hochschule und beim zuständigen Landesministerium.
Ehrlich muss die Rechnung zur Dauer sein: Studium und zwei Staatsexamen, dazwischen der juristische Vorbereitungsdienst, danach im Nur-Notariat in der Regel rund drei Jahre Anwärterdienst als Notarassessor. Wer neben dem Beruf studiert, streckt das Studium zusätzlich. Ein Jahrzehnt Gesamtweg ist realistisch, eher mehr; das ist kein Grund aufzugeben, aber ein Grund, mit offenen Augen zu starten.
Der Weg ins Notaramt ist kein nächster Karriereschritt, sondern ein zweiter Berufsweg. Wer das von Anfang an weiß, entscheidet besser.
Weg 2: Recht im Notariat (LL.B.) als akademischer Schritt
Seit einigen Jahren gibt es den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Recht im Notariat (LL.B.), unter anderem als Fernstudium der SRH und von Notarkammern wie der Hamburgischen Notarkammer unterstützt. Eines vorweg, weil es oft missverstanden wird: Dieser Abschluss führt nicht ins Notaramt, er ersetzt kein Staatsexamen. Er öffnet aber Führungs- und Spezialaufgaben im Notariat und vermittelt juristische Tiefe deutlich über die Ausbildung hinaus. Was der Studiengang kostet und für wen er sich eignet, lesen Sie im Beitrag Recht im Notariat studieren.
Weg 3: Notarfachwirt, die realistische Führungslaufbahn
Für die meisten Notarfachangestellten ist die Aufstiegsfortbildung zum Notarfachwirt der Weg, der Aufwand und Wirkung am besten ins Verhältnis setzt. Sie dauert berufsbegleitend meist zwei bis drei Jahre, kostet 2.500 bis 5.000 Euro Lehrgangsgebühren und bringt im Schnitt rund 24 Prozent mehr Gehalt: Erfahrene Fachwirte liegen typischerweise zwischen 3.800 und 4.900 Euro Grundgehalt im Monat, oft verbunden mit Büroleitung und Personalverantwortung.
Alle Details zu Zulassung, Kosten und Gehaltssprung stehen im Leitfaden Notarfachwirt werden. Wichtig für die Einordnung: Der Fachwirt macht Sie nicht zum Notar, aber er führt in die Rolle des Bürovorstands, der rechten Hand der Notarin oder des Notars. In vielen Notariaten ist das die faktische Leitungsposition.
Was ein Notarassessor verdient
Wer das Volljurastudium durchzieht und im Nur-Notariat übernommen wird, beginnt als Notarassessorin oder Notarassessor im Anwärterdienst. Die Bezüge sind an die Besoldung angelehnt und nicht verhandelbar: Sie beginnen bei etwa 4.300 Euro im Monat; die veröffentlichten Anwärterbezüge der Notarkammern liegen je nach Kammer und Dienstjahr grob zwischen 4.850 und 5.350 Euro. Wie sich diese Bezüge zusammensetzen, zeigt der Beitrag Notarassessor-Gehalt.
Die ehrliche Bilanz
- Das Jurastudium lohnt sich, wenn das Amt selbst Ihr Ziel ist und Sie rund ein Jahrzehnt Weg annehmen, im Zweifel auch mit Ortswechsel.
- Der LL.B. Recht im Notariat passt, wenn Sie juristische Tiefe und Spezialaufgaben suchen, aber Beruf und Einkommen nicht jahrelang zurückstellen wollen.
- Der Notarfachwirt ist die erste Wahl, wenn Sie Führungsverantwortung und rund 24 Prozent mehr Gehalt anstreben und dem Notariat treu bleiben möchten.
- Bleiben und wachsen ist ebenso legitim: Mit Erfahrung wächst die Verantwortung, die Erfahrungsstaffel reicht im Median bis 3.400 Euro Grundgehalt.
Sie überlegen, welcher Weg zu Ihnen passt? Der Newsletter Notariat kompakt begleitet solche Entscheidungen mit Gehaltsdaten, Fortbildungs- und Rechtsthemen aus dem Notariat.
Quellen
- Bundesnotarordnung (BNotO), Regelungen zu Bestellung, Anwärterdienst und Notariatsformen.
- Vergütungsempfehlungen der Notarkammern (Bundesnotarkammer, BNotK), Stand 2026.
- Kuratierte Marktdaten Notarfachkraft.de je Bundesland und Rolle, laufend ergänzt um anonyme Community-Angaben, Stand 2026.
Häufige Fragen
Nicht direkt: Das Notaramt setzt nach der Bundesnotarordnung ein Volljurastudium mit zwei Staatsexamen voraus, Berufspraxis im Notariat ersetzt das nicht. Wer das Amt anstrebt, muss das Studium nachholen; je nach Bundesland geht das auch ohne Abitur über die berufliche Qualifikation. Der realistischere Aufstieg für die meisten ist der Notarfachwirt mit rund 24 Prozent Gehaltsplus.
Nein. Zum Notar bestellt wird nur, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt, also beide juristischen Staatsexamen abgelegt hat. Ausnahmen oder Sonderprüfungen für erfahrene Notariatsmitarbeitende gibt es nicht.
Realistisch rund ein Jahrzehnt und mehr: Studium mit zwei Staatsexamen, der juristische Vorbereitungsdienst und im Nur-Notariat in der Regel rund drei Jahre Anwärterdienst als Notarassessor. Wer berufsbegleitend studiert, braucht entsprechend länger.
Für die meisten die Weiterbildung zum Notarfachwirt: berufsbegleitend zwei bis drei Jahre, rund 24 Prozent mehr Gehalt und der Zugang zur Büroleitung. Wer akademische Tiefe sucht, ergänzt den berufsbegleitenden LL.B. Recht im Notariat.
Nein, auch der Fachwirt-Abschluss ersetzt die beiden juristischen Staatsexamen nicht. Er kann aber je nach Bundesland den Hochschulzugang ohne Abitur öffnen und ist damit ein möglicher Baustein auf dem Weg ins Jurastudium. Sein eigentlicher Wert liegt in der Führungslaufbahn: rund 24 Prozent mehr Gehalt und der Weg zur Büroleitung.