Gehalt

Notarassessor-Gehalt 2026: rund 4.850 bis 5.350 Euro im Monat.

ABAnnika Beckmann·3. August 2026·6 Min
Gehalt

Notarassessor-Gehalt 2026: rund 4.850 bis 5.350 Euro im Monat.

Annika Beckmann·3. August 2026·6 Min

Ein Notarassessor erhält Anwärterbezüge ab ca. 4.300 Euro im Monat; die von den Notarkammern veröffentlichten Sätze liegen je nach Kammer und Dienstjahr grob zwischen 4.850 und 5.350 Euro, angelehnt an die R1-Besoldung. Verhandelt wird darüber nicht: Die Bezüge sind besoldungsähnlich festgesetzt und steigen mit den Dienstjahren. Dieser Beitrag erklärt, wer die Assessoren bezahlt, wie der Weg in Nordrhein-Westfalen aussieht und was sich mit der Bestellung zum Notar finanziell ändert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anwärterbezüge: grob 4.850 bis 5.350 Euro im Monat je nach Kammer und Dienstjahr, konservativ gerechnet ab ca. 4.300 Euro.
  • Nicht verhandelbar: Die Bezüge sind besoldungsähnlich festgesetzt, an die R1-Besoldung angelehnt, und steigen nach festen Stufen.
  • Angestellt wird der Assessor von der Notarkammer; in Bayern und der Pfalz trägt die Notarkasse die Bezüge.
  • Der Anwärterdienst dauert in der Regel rund drei Jahre; die Bestellung zum Notar folgt je nach Stellenlage.
  • In NRW führt der Weg über die Rheinische Notarkammer; in Westfalen gilt das Anwaltsnotariat ohne klassischen Assessorendienst.

Was verdient ein Notarassessor?

Der Anwärterdienst ist die einzige Station des Notarberufs mit einem festen, planbaren Einkommen. Notarassessoren erhalten besoldungsähnliche Anwärterbezüge, angelehnt an die R1-Besoldung der Richter und Staatsanwälte; die veröffentlichten Sätze liegen je nach Kammer und Dienstjahr grob zwischen 4.850 und 5.350 Euro im Monat. Wer konservativ plant, rechnet mit Bezügen ab ca. 4.300 Euro. Mit jedem Dienstjahr steigen die Bezüge nach festen Stufen.

Was viele Bewerber überrascht: Über diese Bezüge wird nicht verhandelt. Es gibt keine Gehaltsgespräche, keine Boni und keine Zulagen nach Verhandlungsgeschick; die Sätze sind besoldungsähnlich festgesetzt. Das ist der Systemunterschied zum freien Markt, und er ist gewollt: Der Assessor bereitet sich auf ein öffentliches Amt vor und soll wirtschaftlich unabhängig in dieses Amt hineinwachsen.

Wer zahlt: Notarkammer oder Notarkasse?

Ernannt wird der Notarassessor von der Landesjustizverwaltung; der Anwärterdienst ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art, nicht ein Arbeitsverhältnis bei einem einzelnen Notariat, auch wenn die praktische Ausbildung in Notarstellen stattfindet. Die Bezüge trägt die zuständige Notarkammer. In Bayern und der Pfalz übernimmt die Notarkasse die Bezüge, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die dort traditionell die wirtschaftliche Seite des Notariats organisiert. Die genauen Sätze veröffentlichen Kammern und Kasse selbst; verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle, bei der Sie sich bewerben.

Notarassessor in NRW: zwei Kammern, zwei Systeme

Nordrhein-Westfalen hat zwei Notarkammern, und sie stehen für zwei verschiedene Welten. Im Rheinland, den Oberlandesgerichtsbezirken Köln und Düsseldorf, gilt das hauptberufliche Notariat: Hier stellt die Rheinische Notarkammer Notarassessoren an, hier beginnt der klassische Anwärterdienst. In Westfalen gilt dagegen das Anwaltsnotariat: Dort gibt es den klassischen Assessorendienst nicht, der Weg ins Notaramt führt über die Rechtsanwaltschaft und die notarielle Fachprüfung.

Ausgewählt wird im Rheinland streng nach Leistung: Die Assessorenstellen gehen an Bewerber mit zwei deutlich überdurchschnittlichen Staatsexamen; die genauen Anforderungen und Bewerbungsmodalitäten veröffentlicht die Kammer selbst. Die Bezüge folgen auch in NRW dem besoldungsähnlichen System und bewegen sich im oben genannten Rahmen.

Wie lange dauert die Assessorenzeit?

Der Anwärterdienst dauert in der Regel rund drei Jahre. In dieser Zeit arbeitet der Assessor in verschiedenen Notarstellen mit, übernimmt Vertretungen und lernt die Amtsführung von der Urkundenvorbereitung bis zur Büroorganisation kennen. Wie schnell danach die Bestellung zum Notar folgt, hängt von der Stellenlage im Kammerbezirk ab: Notarstellen werden nur besetzt, wenn eine Stelle frei oder neu errichtet wird.

Vom Assessor zum Notar: was sich finanziell ändert

Mit der Bestellung endet das feste Einkommen. Ein Notar bezieht kein Gehalt, sondern erzielt ein selbstständiges Einkommen aus gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); wie viel davon nach Personal, Miete und Abgaben bleibt, entscheidet das Urkundenaufkommen des Amtsbereichs. Warum es deshalb die eine Notar-Gehaltszahl nicht gibt und welche Bandbreiten realistisch sind, lesen Sie im Gehaltsreport für das ganze Notariat.

Für Notarfachangestellte: was der neue Assessor im Büro bedeutet

Wenn ein Assessor ins Notariat kommt, verändert das den Alltag des Teams: Er bereitet Urkunden vor, übernimmt Vertretungen und ist auf ein Büro angewiesen, das Fristen, Vollzüge und Kostenrecht sicher beherrscht. Für erfahrene Notarfachangestellte ist das eine Chance, denn wer dem juristischen Nachwuchs den Rücken freihält, arbeitet fachlich auf Augenhöhe und wird entsprechend wahrgenommen. Ob auch der eigene Weg Richtung Amt führen kann, klärt unser Beitrag Notar werden als Notarfachangestellte. Zur Einordnung die Gehälter im Notariatsteam (Median, inklusive Sonderzahlungen):

  • Bundesweite Mitte: rund 40.100 Euro im Jahr für Notarfachangestellte
  • Spitze: Bayern mit 44.500 Euro, Baden-Württemberg mit 44.200 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 41.800 Euro
  • Am unteren Rand: Sachsen-Anhalt mit 37.200 Euro, Thüringen mit 37.000 Euro
  • Notarfachwirt: rund 49.700 Euro, etwa 24 Prozent über den Notarfachangestellten

Netto bleiben davon (Steuerklasse I, 2026) beim Einstieg mit 2.620 Euro brutto rund 1.770 Euro, mit 3.400 Euro nach langjähriger Erfahrung etwa 2.230 Euro und mit 4.200 Euro als erfahrener Notarfachwirt etwa 2.660 Euro im Monat. Alle Bundesländer und Erfahrungsstufen im Detail zeigt die Gehaltsübersicht für das Notariat.

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Fachlich geprüft am 3. August 2026Zuletzt aktualisiert: 3. August 2026

Quellen

  1. Veröffentlichte Anwärterbezüge der Notarkammern für Notarassessoren, Stand 2026.
  2. Bundesnotarordnung (BNotO), Gesetzestext.
  3. Vergütungsempfehlungen der Notarkammern (Bundesnotarkammer, BNotK), Stand 2026.
  4. Kuratierte Marktdaten Notarfachkraft.de je Bundesland und Rolle, laufend ergänzt um anonyme Community-Angaben, Stand 2026.

Häufige Fragen

Auch in Nordrhein-Westfalen sind die Anwärterbezüge besoldungsähnlich festgesetzt und bewegen sich im bundesweit üblichen Rahmen von grob 4.850 bis 5.350 Euro im Monat, je nach Dienstjahr. Assessorenstellen im hauptberuflichen Notariat vergibt die Rheinische Notarkammer; in Westfalen gilt das Anwaltsnotariat ohne klassischen Assessorendienst. Verbindlich sind die von der Kammer veröffentlichten Sätze.

Nein. Die Anwärterbezüge sind besoldungsähnlich festgesetzt und an die R1-Besoldung angelehnt; sie steigen mit den Dienstjahren nach festen Stufen. Gehaltsverhandlungen, wie sie im freien Markt üblich sind, gibt es in diesem System nicht.

Voraussetzung ist das Volljurastudium mit beiden Staatsexamen, in der Praxis mit deutlich überdurchschnittlichen Noten. Die Bewerbung richtet sich an die Notarkammer der Region, in der Sie arbeiten möchten; Anforderungen und Termine veröffentlichen die Kammern selbst. Der anschließende Anwärterdienst dauert in der Regel rund drei Jahre.

Eine pauschale Netto-Zahl wäre unseriös: Die Abzüge hängen von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenversicherung ab, und das besondere Dienstverhältnis der Assessoren unterscheidet sich vom klassischen Angestelltenverhältnis. Verlässlich ist der Rahmen: Die Bezüge beginnen brutto ab ca. 4.300 Euro und steigen mit den Dienstjahren.

Die Bezüge trägt die zuständige Notarkammer; in Bayern und der Pfalz übernimmt sie die Notarkasse, eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Anwärterdienst ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art, kein Arbeitsverhältnis bei einem einzelnen Notariat, auch wenn die praktische Ausbildung in Notarstellen stattfindet.

Annika Beckmann

Redaktion Gehaltsdaten

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