Sind Notarfachangestellte Beamte? Status, Fakten, Sonderweg Notarkasse.
Sind Notarfachangestellte Beamte? Status, Fakten, Sonderweg Notarkasse.
Nein, Notarfachangestellte sind keine Beamten: Sie arbeiten als Angestellte einer Notarin oder eines Notars in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, nicht im öffentlichen Dienst. Einen Tarifvertrag gibt es im Notariat nicht, das Gehalt wird frei verhandelt, Orientierung geben die Vergütungsempfehlungen der Notarkammern. Die Verwechslung ist trotzdem verständlich, denn Notare üben ein öffentliches Amt aus. Und mit dem Inspektor im Notardienst existiert in Bayern und der Pfalz sogar eine Laufbahn, die einer Beamtenkarriere ähnelt, ohne eine zu sein.
„Sind Notarfachangestellte Beamte?“
Nein. Notarfachangestellte sind privatrechtlich bei einer Notarin oder einem Notar angestellt, nicht beim Staat: keine Verbeamtung, kein öffentlicher Dienst, kein TVöD, gesetzliche Rente statt Pension. Das Gehalt wird frei verhandelt, Anker sind die Vergütungsempfehlungen der Notarkammern. Die Verwechslung liegt nahe, weil Notare ein öffentliches Amt ausüben. Nur in Bayern und der Pfalz gibt es mit dem Inspektor im Notardienst eine beamtenähnliche Laufbahn bei der Notarkasse.
Die Frage klingt nach einer Formalie, entscheidet aber über Grundsätzliches: Rente oder Pension, Tarif oder Verhandlung, Dienstherr oder Arbeitgeber. Die Antwort ist eindeutig. Wer als Notarfachangestellte oder Notarfachangestellter arbeitet, hat einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag mit der Notarin oder dem Notar, nicht mit dem Staat. Es gibt keine Verbeamtung, keine Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und auch keinen Tarifvertrag für Notarfachangestellte: Das Gehalt wird frei verhandelt, als Anker dienen die unverbindlichen Vergütungsempfehlungen der Notarkammern.
Dass die Frage trotzdem so oft gestellt wird, ist kein Zufall. Kaum ein Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft wirkt so amtlich wie das Notariat: Siegel, Amtsschild, gesetzlich geregelte Gebühren, dazu Urkunden mit hoheitlicher Wirkung. Ein Blick auf die Rechtslage löst das Rätsel auf.
Warum die Verwechslung naheliegt: das öffentliche Amt des Notars
§ 1 der Bundesnotarordnung formuliert es so: „Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.“ Notare üben also tatsächlich ein öffentliches Amt aus, und ihre Urkunden entfalten hoheitliche Wirkung. Beamte sind sie deshalb nicht: Das Gesetz nennt sie ausdrücklich unabhängige Träger dieses Amtes. Sie führen ihre Notarstelle in wirtschaftlicher Eigenverantwortung, beziehen kein Gehalt vom Staat und stellen ihr Personal selbst ein, privatrechtlich, wie jeder andere Arbeitgeber auch.
Ein zweiter Grund für die Verwechslung ist die förmliche Verpflichtung: Nach § 26 BNotO hat der Notar die von ihm beschäftigten Personen bei ihrer Einstellung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes förmlich zu verpflichten. Dieses Ritual kennen viele sonst nur aus Behörden; am Status ändert es nichts. Was dahintersteckt, erklärt unser Beitrag zur Verpflichtung nach § 26 BNotO.
Woran Sie den Unterschied merken: gesetzliche Rente statt Pension, Arbeitsvertrag statt Ernennungsurkunde, Gehaltsverhandlung statt Besoldungstabelle.
Für die Gehaltsplanung bedeutet der Angestelltenstatus: keine Besoldungstabelle, keine automatischen Erfahrungsstufen, dafür Verhandlungsspielraum. Was in den Notariaten tatsächlich gezahlt wird, zeigt unsere Übersicht zum Gehalt der Mitarbeiter im Notariat; wo Sie selbst stehen, können Sie im kostenlosen Gehalts-Check vergleichen.
Was heißt das für die Absicherung konkret?
Der greifbarste Unterschied zum Beamtenverhältnis liegt in der Altersversorgung: Notarfachangestellte sind gesetzlich rentenversichert, eine Pension gibt es nicht. Umso mehr Gewicht haben die Bausteine, die sich vertraglich regeln lassen: Eine betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen und andere Zusatzleistungen sind im Notariat Verhandlungssache und unterscheiden sich von Büro zu Büro. Wer den Arbeitsvertrag verhandelt, spricht diese Punkte deshalb am besten genauso selbstverständlich an wie das Monatsgehalt. Auch Kranken- und Pflegeversicherung laufen wie bei allen Angestellten über die gesetzliche Sozialversicherung, nicht über die Beihilfe eines Dienstherrn.
Sonderweg Inspektor im Notardienst: die Laufbahn der Notarkasse
Eine Besonderheit kennt der Süden: Die Notarkasse, eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München, ist für Bayern und die Pfalz zuständig und bildet dort besonders leistungsstarke Notarfachangestellte zum Inspektor im Notardienst fort. Wer diesen Weg geht, bleibt fachlich im Notariat, wechselt aber den Arbeitgeber: Inspektoren sind nicht beim einzelnen Notar, sondern bei der Notarkasse angestellt und werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergütet, ergänzt um Jahressonderzahlung, außertarifliche Zulage und betriebliche Altersvorsorge. Nach dem Karriereportal der Bundesnotarkammer entspricht die Position dem gehobenen Dienst; die Laufbahn ist beamtenähnlich aufgebaut, eine förmliche Verbeamtung ist damit aber nicht verbunden.
Der Zugang läuft über ein Auswahlverfahren mit Eignungsprüfung. Zugelassen wird, wer in einem Notariat des Zuständigkeitsgebiets angestellt ist und die Ausbildung als Notarfachangestellte abgeschlossen hat; Rechtsanwaltsfachangestellte brauchen mindestens ein Jahr, andere Ausbildungsberufe mindestens fünf Jahre Notariatspraxis. Der aktuelle Durchgang beginnt offiziell am 1. Januar 2027, die Anmeldung läuft ab Herbst 2026; im März 2027 folgt die Eignungsprüfung, bei der eine ausreichende Platzziffer entscheidet, im April 2027 die Einschreibung zu den Inspektorenkursen. Die zweijährige Weiterbildung schließt im November 2028 mit der Abschlussprüfung ab, die zugleich zum Titel „Bachelor Professional im Notariat“ führt; so beschreibt es das Karriereportal der bayerischen Notare (Stand August 2026). Eingesetzt werden Inspektoren primär in ihrer Heimatregion, Versetzungen bleiben die Ausnahme.
- Anmeldung und Beginn: Die Anmeldung läuft ab Herbst 2026, offizieller Beginn des aktuellen Durchgangs ist der 1. Januar 2027.
- Eignungsprüfung im März 2027: Zugelassen sind Notarfachangestellte, Rechtsanwaltsfachangestellte mit einem Jahr und andere Ausbildungsberufe mit fünf Jahren Notariatspraxis; es zählt die Platzziffer. Im April 2027 folgt die Einschreibung zu den Inspektorenkursen.
- Zwei Jahre Weiterbildung: Onlineseminare und Präsenzphasen bei der Notarkasse mit zwei Zwischenprüfungen; die Abschlussprüfung ist für November 2028 angesetzt.
- Inspektorin oder Inspektor im Notardienst: Anstellung bei der Notarkasse statt beim einzelnen Notar, Vergütung nach TV-L, Einsatz primär in der Heimatregion.
- Aufstiegsämter: vom Oberinspektor über Amtmann oder Amtfrau, Amtsrat und Oberamtsrat bis zum Notariatsrat im Notardienst; das Karriereportal der Bundesnotarkammer nennt als Spitze den Notariatsoberrat.
Ein institutionelles Pendant gibt es im Osten: die Ländernotarkasse, ebenfalls eine Anstalt des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Leipzig und zuständig für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eine Inspektorenlaufbahn nach Münchner Muster schreibt sie derzeit nicht aus (Stand August 2026). Wie sich der Sonderweg in die übrigen Aufstiegsstufen einfügt, vom Berufsspezialisten bis zur Büroleitung, ordnet unser Überblick zur Weiterbildung für Notarfachangestellte ein.
Der echte Weg in den öffentlichen Dienst führt über die Justiz
Wem es um den Status geht, um Tarifbindung, planbare Stufen und die Option auf eine Beamtenlaufbahn, der findet den geraden Weg nicht im Notariat, sondern in der Justiz: Justizfachangestellte arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften im Landesdienst, in aller Regel tarifgebunden, und können sich von dort auf Laufbahnen des Justizdienstes bewerben. Die Ausbildungen sind eng verwandt, ein Wechsel ist in beide Richtungen möglich. Was die beiden Berufe wirklich unterscheidet, zeigt unser Vergleich Justizfachangestellte oder Notarfachangestellte.
Fair betrachtet stehen sich zwei Profile gegenüber, nicht ein besseres und ein schlechteres. Die Justiz bietet die planbare Sicherheit des öffentlichen Dienstes. Das Notariat bietet die größere Nähe zum Rechtsgeschäft: Notarfachangestellte bereiten Beurkundungen vor, begleiten Immobilienkäufe, Gesellschaftsgründungen und Erbfälle und sehen die Wirkung ihrer Arbeit unmittelbar. Hinzu kommt ein Arbeitsmarkt, der qualifizierte Fachkräfte dringend sucht, was Verhandlungsposition und Aufstiegschancen stärkt.
Was heißt das für Ihre Karriereplanung?
Der fehlende Beamtenstatus ist kein fehlender Schutz: Sicherheit entsteht im Notariat über Qualifikation und Nachfrage, und beides spricht derzeit für die Fachkräfte. Wer den öffentlich-rechtlichen Rahmen sucht, hat mit der Inspektorenlaufbahn in Bayern und der Pfalz eine Option, die es so in kaum einem anderen Berufsfeld gibt. Und wer Vielseitigkeit sucht, findet sie in den Einsatzfeldern des Berufs, vom Notariat über das Grundbuchamt bis zur Rechtsabteilung; einen Überblick gibt unser Beitrag Wo arbeiten Notarfachangestellte?. Beamtin müssen Sie für eine gute Karriere im Notariat nicht werden.
Quellen
- BNotOBundesnotarordnung, § 1 und § 26: öffentliches Amt des Notars, Verpflichtung der BeschäftigtenBundesministerium der Justiz
- NKWeiterbildung Inspektor/in im Notardienst, Karriereportal karriere-beim-notar.deBayerischer Notarverein e. V. · Stand 2026
- BNotKInspektoren-Laufbahn im Notardienst, Karriereportal notar.deBundesnotarkammer · Stand 2026
- LNKLändernotarkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, Leipzig: Aufgaben und KarriereLändernotarkasse · Stand 2026
Häufige Fragen
Nein. Notare werden nach § 1 BNotO als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes in den Ländern bestellt. Sie beurkunden mit hoheitlicher Wirkung, führen ihr Amt aber in wirtschaftlicher Eigenverantwortung; ein Beamten- oder Dienstverhältnis zum Staat besteht nicht. Auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind privatrechtlich angestellt.
Nein. Im Notariat gibt es keinen Weg zur Verbeamtung, weil der Arbeitgeber eine Notarin oder ein Notar ist und kein Dienstherr im beamtenrechtlichen Sinne. Auch die Inspektorenlaufbahn der Notarkasse führt nicht in ein Beamtenverhältnis: Inspektoren sind Angestellte der Notarkasse mit Eingruppierung in den TV-L und beamtenähnlichen Amtsbezeichnungen. Eine echte Beamtenlaufbahn ist über Justiz und Landesverwaltung möglich, mit deren eigenen Auswahlverfahren.
Nein, das Arbeitsverhältnis mit dem Notar ist privatrechtlich, TVöD oder TV-L gelten dort nicht. In den öffentlichen Sektor gelangt man erst durch einen Arbeitgeberwechsel, etwa zur Notarkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts oder in die Justiz. Auch als Notarfachangestellter selbst bleibt man Beschäftigter der Privatwirtschaft.
Über das Auswahlverfahren der Notarkasse in München, die für Bayern und die Pfalz zuständig ist: Voraussetzung sind eine Anstellung in einem Notariat des Zuständigkeitsgebiets und die abgeschlossene Ausbildung als Notarfachangestellte, alternativ als Rechtsanwaltsfachangestellte mit einem Jahr oder ein anderer Ausbildungsberuf mit fünf Jahren Notariatspraxis. Die zweijährige Weiterbildung beginnt offiziell zum Jahresanfang; die Eignungsprüfung folgt im März, danach die Einschreibung zu den Inspektorenkursen, dazu kommen zwei Zwischenprüfungen und die Abschlussprüfung.
Die Notarkasse vergütet nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), ergänzt um Jahressonderzahlung, eine außertarifliche Zulage und betriebliche Altersvorsorge. Die Aufstiegsämter vom Oberinspektor bis zum Notariatsrat sind nach dem Laufbahnschema des Karriereportals der bayerischen Notare den Entgeltgruppen 9b bis 13 zugeordnet; konkrete Beträge nennt die Notarkasse in ihrer jeweiligen Ausschreibung.