Berufsspezialist und Bachelor Professional im Notariat: die neue Fortbildung 2026.
Berufsspezialist und Bachelor Professional im Notariat: die neue Fortbildung 2026.
Seit dem 1. April 2026 gibt es im Notariat zwei neue, bundesweit einheitliche Fortbildungsabschlüsse: den Geprüften Berufsspezialisten für das Notariat als Stufe I und den Bachelor Professional im Notariat als Stufe II. Sie ersetzen den Geprüften Notarfachwirt sowie die gestuften Kammer-Abschlüsse Notarfachassistent und Notarfachreferent. Die alte Notarfachwirt-Prüfung wird übergangsweise noch bis zum 1. November 2028 abgenommen, für die Assistenten-Prüfungen gelten kürzere Fristen, und bereits erworbene Titel dürfen weitergeführt werden. Was hinter den beiden Verordnungen steckt, wer zugelassen wird und was der Wechsel für Karriere und Gehalt bedeutet.
Stufe I führt zum Geprüften Berufsspezialisten für das Notariat mit mindestens 400 Stunden Lernumfang, Stufe II zum Bachelor Professional im Notariat mit mindestens 1.200 Stunden; geprüft wird bundesweit nach denselben Regeln.
Die alten Abschlüsse laufen übergangsweise aus: Die Notarfachwirt-Prüfung wird noch bis zum 1. November 2028 abgenommen, bereits erworbene Titel dürfen dauerhaft weitergeführt werden.
Was ist der Geprüfte Berufsspezialist für das Notariat?
Der Geprüfte Berufsspezialist für das Notariat, beziehungsweise die Geprüfte Berufsspezialistin, ist seit dem 1. April 2026 die erste Stufe der neuen bundeseinheitlichen Aufstiegsfortbildung im Notariat. Grundlage ist die Geprüfter-Berufsspezialist-Notariat-Fortbildungsprüfungsverordnung (BSNotFPrV) vom 3. September 2025, verkündet im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 206.
Die Stufe I richtet sich an Notarfachangestellte, die ihr Wissen nach dem Berufseinstieg systematisch vertiefen und mit einem anerkannten Titel belegen wollen. Die Verordnung setzt den Lernumfang auf mindestens 400 Stunden an; das entspricht der ersten Fortbildungsstufe des Berufsbildungsgesetzes. Geprüft wird künftig überall nach denselben Regeln, unabhängig davon, welche Notarkammer zuständig ist.
Was ist der Bachelor Professional im Notariat?
Der Bachelor Professional im Notariat ist die zweite Stufe und der neue Spitzenabschluss der Fortbildung: Er tritt an die Stelle des Geprüften Notarfachwirts. Geregelt ist er in der Bachelor-Professional-Notariat-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProNotFPrV), ebenfalls vom 3. September 2025, Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 205.
Die Stufe II zielt auf das Führungsniveau des Notariats: eigenverantwortliche Betreuung komplexer Verfahren, Büroleitung, Personalverantwortung. Die Verordnung setzt den Lernumfang auf mindestens 1.200 Stunden an. Wer den Abschluss führt, steht für dieselbe Rolle, die bisher Notarfachwirte ausgefüllt haben, vom Bürovorstand bis zur rechten Hand der Notarin.
- BSNotFPrV
- Fortbildungsprüfungsverordnung der Stufe I: regelt die Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten für das Notariat, in Kraft seit dem 1. April 2026.
- BAProNotFPrV
- Fortbildungsprüfungsverordnung der Stufe II: regelt die Prüfung zum Bachelor Professional im Notariat, dem Nachfolger des Notarfachwirts.
- Aufstiegsfortbildung
- Höherqualifizierende Berufsbildung nach dem BBiG mit anerkanntem Abschluss; förderfähig über das Aufstiegs-BAföG.
Warum die Reform? Ein bundesweites System statt regionaler Kammerwege
Bis März 2026 war die Fortbildung im Notariat Sache der einzelnen Kammern: Die einen prüften den Geprüften Notarfachwirt, andere boten gestufte Abschlüsse wie Notarfachassistent und Notarfachreferent an, und in Hessen nahm die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Rechts- und Notarfachwirtprüfung ab. Bezeichnungen, Zulassung, Inhalte und Prüfungen unterschieden sich je nach Kammerbezirk, was Qualifikationen beim Wechsel des Bundeslandes schwer vergleichbar machte.
Mit den beiden neuen Verordnungen gilt erstmals ein einheitliches System für ganz Deutschland: gleiche Stufen, gleiche Prüfungsanforderungen, gleiche Titel. Für Bewerbungen über Kammergrenzen hinweg ist das ein Gewinn, weil Notariate die Qualifikation künftig überall gleich einordnen können. Die alten Kammer-Abschlüsse laufen aus; in Hessen fand die letzte Rechts- und Notarfachwirtprüfung bereits im Juni 2026 statt.
Zulassung: Wer wird zur Prüfung zugelassen?
Die Verordnung selbst regelt die Zulassung zur Stufe I großzügig: Nach § 2 BSNotFPrV genügt bereits die abgeschlossene Ausbildung zur Notarfachangestellten oder zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten; ohne einschlägige Ausbildung sind fünf Jahre Berufspraxis vorgesehen, über Ausnahmen entscheidet die prüfende Stelle. Die Kammern empfehlen für ihre Lehrgänge darüber hinaus meist mindestens ein Jahr Berufspraxis nach der Ausbildung, für Quereinsteigerinnen drei Jahre Praxis, ein wichtiger Zugang für alle, die über den Quereinstieg ins Notariat gekommen sind.
Die Stufe II baut inhaltlich auf der Stufe I auf. Zugelassen wird nach der BAProNotFPrV unter anderem, wer die Prüfung zum Berufsspezialisten bestanden hat; daneben führen weitere Wege zur Zulassung, etwa die abgeschlossene Ausbildung zur Notarfachangestellten oder zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Damit entsteht eine klare Leiter, die jede Notarfachangestellte Schritt für Schritt nach oben führt.
Ausbildung
Dreijährige Ausbildung zur Notarfachangestellten oder ReNo-Ausbildung als Fundament.
Berufspraxis
Mindestens 1 Jahr im Notariat; ohne einschlägige Ausbildung mindestens 3 Jahre Notariatspraxis.
Stufe I: Berufsspezialist
Lernumfang mind. 400 Std. (§ 53b BBiG), vier Module, bundeseinheitliche Prüfung.
Stufe II: Bachelor Professional
Lernumfang mind. 1.200 Std. (§ 53c BBiG), Führungsniveau, Nachfolger des Notarfachwirts.
Die vier Module der Stufe I
Inhaltlich gliedert sich der Berufsspezialist nach den Lehrgangsinformationen der Kammern in vier Module, die den Kern der notariellen Sachbearbeitung abbilden:
- Liegenschafts- und Grundbuchrecht: vom Kaufvertrag bis zum Vollzug im Grundbuch, das Herzstück der täglichen Urkundsarbeit
- Familien- und Erbrecht: Eheverträge, Testamente und Erbverträge samt der dazugehörigen Verfahren
- Handels- und Gesellschaftsrecht: Gründungen, Beschlüsse und Anmeldungen zum Handelsregister
- Büroorganisation: Arbeitsabläufe, Aktenführung und die Organisation des Notariats
400 und 1.200 Stunden: Dauer, Kosten, Förderung
Beide Verordnungen legen den Lernumfang ausdrücklich fest: mindestens 400 Stunden für die Stufe I, mindestens 1.200 Stunden für die Stufe II. Die Systematik dahinter stammt aus dem Berufsbildungsgesetz, das für die Fortbildungsstufen dieselben Größenordnungen vorgibt (§§ 53b, 53c BBiG). Das ist ein Mindest-Lernumfang, keine feste Lehrgangsdauer: Berufsbegleitende Formate strecken sich entsprechend über Monate bis Jahre.
Die Lehrgänge zum neuen System werden gerade erst aufgebaut, unter anderem von der Berliner Hochschule für Technik, der HERA Fortbildung und den Notarkammern. Flächendeckend belastbare Preise gibt es im August 2026 noch nicht; die Kosten hängen von Anbieter und Format ab. Planbar ist dagegen die Förderung: Als Aufstiegsfortbildungen fallen Berufsspezialist und Bachelor Professional unter das Aufstiegs-BAföG. Dessen Rahmen: Maßnahmekosten bis 15.000 Euro sind förderfähig, die Hälfte gibt es als Zuschuss, und bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des restlichen Darlehens erlassen.
Übergang: Was gilt für laufende Lehrgänge und alte Titel?
Für alle, die bereits im alten System stecken, enthalten die Verordnungen klare Übergangsregeln. Entscheidend ist, ob die Anmeldung zur Prüfung vor dem Stichtag lag:
Alte Notarfachwirt- und Notarfachreferenten-Prüfungen werden bis zum 1. November 2028 abgenommen, Wiederholungen bis zum 1. November 2030; die Anmeldung dazu ist auf Antrag noch bis zum 31. März 2028 möglich. Für die Assistenten-Prüfung enden die Fristen früher: Prüfung bis 1. April 2027, Anmeldung bis 30. September 2026. Erworbene Titel dürfen weitergeführt werden.
Für die auslaufenden Notarfachassistenten-Prüfungen einzelner Kammern gelten kürzere Fristen; verbindliche Auskunft gibt die eigene Notarkammer. Wichtig für die Planung: Eine Anrechnung alter Prüfungsleistungen auf das neue System sehen die Verordnungen nicht vor. Wer wechselt, beginnt prüfungsrechtlich von vorn. Für alle anderen ist die Richtung dagegen klar: Wer die Fortbildung erst noch plant, startet direkt im neuen System, ein Einstieg in die alten Kammer-Lehrgänge ist nicht mehr möglich.
Ist der Bachelor Professional im Notariat ein Studium?
Nein. Der Bachelor Professional ist ein Fortbildungsabschluss der höherqualifizierenden Berufsbildung nach dem BBiG, kein akademischer Grad. Die Bezeichnung macht die Wertigkeit der Aufstiegsfortbildung sichtbar, auch im Lebenslauf und international, sie ersetzt aber kein Hochschulstudium und berechtigt nicht zum Führen eines akademischen Bachelor-Titels.
Wer tatsächlich studieren möchte, hat im Notariat einen eigenen Weg: den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Recht im Notariat (LL.B.) von Bundesnotarkammer und SRH Hochschule Heidelberg, der auch ohne Abitur offensteht.
Was bedeutet die Reform für das Gehalt?
Eigene Gehaltsbenchmarks für die neuen Titel gibt es noch nicht, dafür sind die Abschlüsse zu jung. Zur Orientierung taugt das bestehende Gefüge: Der Bachelor Professional tritt an die Stelle des Notarfachwirts, und Notarfachwirte verdienen im Schnitt rund 24 Prozent mehr als Notarfachangestellte, im Median 3.600 bis 4.200 Euro im Monat. Die vollständige Einordnung nach Erfahrung und Bundesland zeigt der Ratgeber zum Notarfachwirt-Gehalt.
Der Berufsspezialist als neue Zwischenstufe dokumentiert geprüfte Fachtiefe unterhalb des Führungsniveaus und ist damit ein starkes Argument in der nächsten Gehaltsrunde; seriös beziffern lässt sich dieser Effekt noch nicht. Wie sich die neue Leiter in alle anderen Wege einfügt, vom Seminar bis zum Studium, zeigt unser Überblick zur Weiterbildung als Notarfachangestellte.
Quellen
- BGBlBSNotFPrV und BAProNotFPrV, BGBl. 2025 I Nr. 205 und 206Bundesgesetzblatt, beide Verordnungen vom 3. September 2025 · Stand 2025
- BBiG§ 53b und § 53c Berufsbildungsgesetz: FortbildungsstufenBundesministerium der Justiz
- BNotKBundesweit einheitliche Fortbildungsmöglichkeiten im NotariatMedienverbund der Notarkammern · Stand 2026
- NotKLehrgangs- und Zulassungsinformationen zur neuen FortbildungNotarkammern, Stand der Umstellung je Kammerbezirk · Stand 2026
Häufige Fragen
Die Nachfolge des Geprüften Notarfachwirts tritt der Bachelor Professional im Notariat an, die zweite Stufe des neuen bundeseinheitlichen Fortbildungssystems. Darunter liegt als erste Stufe der Geprüfte Berufsspezialist für das Notariat. Wer den alten Titel bereits führt, behält ihn.
Sie können die alte Notarfachwirt-Prüfung noch bis zum 1. November 2028 ablegen, Wiederholungsprüfungen bis zum 1. November 2030; auch die Anmeldung zur alten Prüfung ist auf Antrag noch bis zum 31. März 2028 möglich. Ein Wechsel ins neue System ist ebenfalls auf Antrag möglich, alte Prüfungsleistungen werden dann aber nicht angerechnet. Verbindliche Auskunft gibt die für Ihre Prüfung zuständige Kammer.
Nein. Der Bachelor Professional ist ein Fortbildungsabschluss der höherqualifizierenden Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, kein akademischer Grad. Wer ein echtes Studium sucht, findet es im berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Recht im Notariat (LL.B.) von Bundesnotarkammer und SRH Hochschule Heidelberg.
Nach den Lehrgangsinformationen der Kammern: eine abgeschlossene Ausbildung zur Notarfachangestellten oder zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten plus mindestens ein Jahr Berufspraxis, alternativ mindestens drei Jahre Praxis im Notariat ohne einschlägige Ausbildung. Maßgeblich ist die Zulassungsentscheidung der prüfenden Stelle.
Eigene Gehaltsdaten zu den neuen Titeln gibt es noch nicht, der Abschluss ist zu jung. Zur Orientierung: Der Bachelor Professional tritt an die Stelle des Notarfachwirts, der im Schnitt rund 24 Prozent mehr verdient als Notarfachangestellte, im Median 3.600 bis 4.200 Euro im Monat. Der Berufsspezialist liegt als Zwischenstufe darunter.
Ja. Bereits erworbene Abschlüsse behalten ihre Gültigkeit, die Reform betrifft nur künftige Prüfungen. Der Geprüfte Notarfachwirt bleibt ein anerkannter Titel; neue Prüfungen nach altem Recht gibt es nur noch im Rahmen der Übergangsfristen.
Die Anbieterlandschaft stellt sich gerade um, Stand August 2026. Zu den ersten Anbietern, die ihre Lehrgänge auf das neue System umstellen, gehören die Berliner Hochschule für Technik, die HERA Fortbildung und die Notarkammern. Fragen Sie zuerst bei Ihrer Notarkammer nach, welche Lehrgänge für Ihren Bezirk empfohlen werden.