Notarfachassistent und Notarfachreferent: Titel, Weg, Gehalt 2026.
Notarfachassistent und Notarfachreferent: Titel, Weg, Gehalt 2026.
Ein Notarfachassistent liegt beim Gehalt zur Orientierung im Band von 3.000 bis 3.400 Euro Grundgehalt im Monat, ein Notarfachreferent bewegt sich Richtung Fachwirt-Niveau ab etwa 3.600 Euro. Belastbare eigene Mediane gibt es für die gestuften Kammer-Titel noch nicht; die Einordnung folgt der Erfahrungsstaffel für Notariatsfachkräfte. Was hinter den Bezeichnungen steckt, wie die Karriereleiter im Notariat aussieht und was der Bachelor Professional damit zu tun hat.
Notarfachassistent und Notarfachreferent sind gestufte Kammer-Fortbildungen unterhalb des Fachwirt-Niveaus. Zur Orientierung: Assistenten liegen bei 3.000 bis 3.400 Euro Grundgehalt im Monat, Referenten ab etwa 3.600 Euro.
Seit dem 1. April 2026 ersetzt die bundeseinheitliche Fortbildung aus Berufsspezialist und Bachelor Professional die Kammer-Abschlüsse; bereits erworbene Titel dürfen weitergeführt werden.
Was ist ein Notarfachassistent?
Der Notarfachassistent ist die erste Stufe eines gestuften Fortbildungssystems, das einzelne Notarkammern, allen voran die Rheinische Notarkammer, für erfahrene Mitarbeitende anbieten. Angesprochen sind Notarfachangestellte, die nach einigen Jahren Berufspraxis ihr Wissen systematisch vertiefen und dies mit einem Titel belegen wollen.
Die Kammer-Abschlüsse Notarfachassistent und Notarfachreferent werden seit dem 1. April 2026 durch eine bundeseinheitliche zweistufige Fortbildung ersetzt: Geprüfter Berufsspezialist für das Notariat und Bachelor Professional im Notariat. Bereits erworbene Titel dürfen nach Angaben der Kammern weitergeführt werden.
Wichtig zu wissen: Bezeichnungen, Zulassungsvoraussetzungen, Dauer und Kosten unterscheiden sich je nach Kammer, einen bundesweit einheitlichen Abschluss gibt es auf dieser Stufe nicht. Verbindliche Auskunft geben die aktuellen Fortbildungsangebote Ihrer eigenen Notarkammer; klären Sie im selben Zug mit Ihrem Notariat, ob es sich an den Gebühren beteiligt.
Was ist ein Notarfachreferent?
Der Notarfachreferent ist die darauf aufbauende zweite Stufe: Er setzt die Assistenten-Qualifikation fort und dokumentiert vertiefte, geprüfte Fachkenntnis unterhalb des Fachwirt-Niveaus. Auch hier gilt: Details wie Zulassung und Prüfungsform regelt die jeweilige Kammer.
Wie sieht die Karriereleiter im Notariat aus?
Die Zwischenstufen waren kein Pflichtprogramm: Der Weg zum Fachwirt stand auch Notarfachangestellten offen, deren Kammer keine gestufte Fortbildung anbot. Voraussetzungen, Kosten und Ablauf der Aufstiegsfortbildung haben wir im Leitfaden Notarfachwirt werden zusammengefasst.
Notarfachangestellte
Dreijährige duale Ausbildung als Fundament der Laufbahn.
Notarfachassistent
Erste Fortbildungsstufe einzelner Kammern nach einigen Jahren Berufspraxis.
Notarfachreferent
Zweite Stufe des Kammersystems: vertiefte, geprüfte Fachkenntnis unterhalb des Fachwirt-Niveaus.
Geprüfter Notarfachwirt
Etablierte Aufstiegsfortbildung mit dem größten Gehaltssprung der Laufbahn.
Bachelor Professional im Notariat
Seit der BBiG-Reform 2020 kennt das Berufsbildungsgesetz drei Fortbildungsstufen: Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional. Der Geprüfte Notarfachwirt ist der mittleren Stufe, dem Bachelor Professional, zugeordnet. Das macht die Wertigkeit der Aufstiegsfortbildung auch außerhalb der Notariatswelt verständlich.
Für Assistent und Referent heißt das: Sie liegen unterhalb dieser Stufe und verstehen sich als strukturierte Zwischenschritte der Kammern. Wer die Leiter vollständig geht, sammelt Wissen und Nachweise, die auf dem Weg zur Fachwirt-Prüfung tragen.
Seit April 2026: Berufsspezialist und Bachelor Professional
Aus dieser Systematik ist inzwischen ein eigenes, bundesweit einheitliches Notariats-System geworden: Seit dem 1. April 2026 führt Stufe I zum Geprüften Berufsspezialisten für das Notariat, Stufe II zum Bachelor Professional im Notariat. Die beiden Abschlüsse lösen die regionalen Kammer-Fortbildungen ab, also auch Notarfachassistent und Notarfachreferent; der alte Weg läuft nur noch übergangsweise aus, die Anmeldung zur alten Assistenten-Prüfung ist auf Antrag bis zum 30. September 2026 möglich. Was die beiden Stufen verlangen und wie die Übergangsfristen laufen, lesen Sie im Beitrag Berufsspezialist und Bachelor Professional im Notariat; welche Wege Ihnen insgesamt offenstehen, ordnet der Überblick Weiterbildung für Notarfachangestellte ein.
Was gilt im Übergang: Etappe abschließen oder wechseln?
Diese Entscheidung stellt sich heute nur noch für alle, die bereits im alten System angemeldet sind: Sie können ihre Etappe im Rahmen der Übergangsfristen abschließen und tragen den erworbenen Titel dauerhaft weiter, oder sie steigen in das neue System um und beginnen mit der Stufe I. Wer neu startet, wählt nicht mehr zwischen Assistent, Referent und Fachwirt, sondern beginnt mit dem Geprüften Berufsspezialisten für das Notariat. Entscheidend bleibt, dass die Fortbildung zu Ihrer Lebensphase und zum Bedarf Ihres Notariats passt.
Was verdienen Notarfachassistent und Notarfachreferent?
Die ehrliche Antwort: Für die noch jungen Titel gibt es keine belastbaren eigenen Gehaltsmediane. Zur Einordnung taugt die Erfahrungsstaffel aus kuratierten Marktdaten (BNotK-Vergütungsempfehlungen und veröffentlichte Quellen), laufend ergänzt um anonyme Community-Angaben, Stand 2026: Notarfachassistenten liegen typischerweise im Band erfahrener Fachkräfte, Referenten nähern sich dem Fachwirt-Band.
Diese Werte sind ausdrücklich eine Einordnung über die Erfahrungsstaffel, keine eigenen Mediane für die Titel. Alle Fachwirt-Zahlen nach Erfahrung, Bundesland und netto finden Sie im Beitrag Notarfachwirt-Gehalt 2026.
Wo Sie mit Ihrem aktuellen Gehalt stehen, zeigt unser anonymer Gehaltsvergleich: ohne Anmeldung, in 60 Sekunden, mit Vergleichswerten nach Erfahrung und Bundesland.
Quellen
- RhNotKGestufte Fortbildungen für NotariatsmitarbeitendeRheinische Notarkammer
- BBiGFortbildungsstufen seit 2020Berufsbildungsgesetz
- BNotKVergütungsempfehlungen der NotarkammernBundesnotarkammer · Stand 2026
- NFKKuratierte Marktdaten je Bundesland und RolleNotarfachkraft.de, mit anonymen Community-Angaben · Stand 2026
Häufige Fragen
Eine gestufte Fortbildung einzelner Notarkammern, vor allem der Rheinischen Notarkammer: die erste Stufe für Notarfachangestellte mit einigen Jahren Berufspraxis. Bezeichnung und Zulassung unterscheiden sich je nach Kammer.
Einen eigenen belastbaren Median gibt es noch nicht. Zur Orientierung liegt das Band bei 3.000 bis 3.400 Euro Grundgehalt im Monat, entsprechend der Staffel für Fachkräfte mit mehrjähriger Erfahrung.
Die zweite, auf dem Assistenten aufbauende Stufe des Kammersystems. Sie dokumentiert vertiefte Fachkenntnis unterhalb des Fachwirt-Niveaus; beim Gehalt geht die Orientierung Richtung Fachwirt-Band ab etwa 3.600 Euro.
Assistent und Referent sind Zwischenstufen einzelner Kammern; der Geprüfte Notarfachwirt ist die etablierte Aufstiegsfortbildung mit bundesweit bekanntem Profil und im Schnitt rund 24 Prozent Gehaltsplus gegenüber Notarfachangestellten. Er entspricht seit der BBiG-Reform der Stufe Bachelor Professional.
Bachelor Professional ist die mittlere der drei BBiG-Fortbildungsstufen seit 2020 und war die Einstufung des Geprüften Notarfachwirts. Seit dem 1. April 2026 ist der Bachelor Professional im Notariat zudem ein eigenständiger bundeseinheitlicher Abschluss nach der BAProNotFPrV; er tritt an die Stelle des Notarfachwirts. Notarfachassistent und Notarfachreferent lagen als Kammer-Fortbildungen unterhalb dieser Stufe.
Nur noch im Übergang: Seit dem 1. April 2026 ersetzt die bundeseinheitliche zweistufige Fortbildung die Kammer-Abschlüsse. Die alte Assistenten-Prüfung wird noch bis zum 1. April 2027 abgenommen, die Anmeldung dazu ist auf Antrag bis zum 30. September 2026 möglich. Das Gegenstück auf der ersten Stufe heißt jetzt Geprüfter Berufsspezialist für das Notariat.
Ja. Bereits erworbene Abschlüsse wie Notarfachassistent, Notarfachreferent oder Geprüfter Notarfachwirt behalten ihre Gültigkeit, niemand muss eine Prüfung nachholen. Nur der Neu-Einstieg läuft seit dem 1. April 2026 über die bundeseinheitlichen Abschlüsse.