Ausbildung zur Notarfachangestellten 2026/2027: Ablauf, Dauer, Voraussetzungen.
Ausbildung zur Notarfachangestellten 2026/2027: Ablauf, Dauer, Voraussetzungen.
Die Ausbildung zur Notarfachangestellten dauert regulär drei Jahre und läuft dual in Notariat und Berufsschule; rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, praktisch stellen die meisten Notariate mit mittlerer Reife oder Abitur ein. Auf dem Stundenplan stehen Beurkundungsrecht, Grundbuch- und Registerrecht, Kostenrecht und Büroorganisation. Mit Abitur oder guten Leistungen lässt sich die Ausbildung verkürzen, Teilzeit ist ebenfalls möglich. Was Sie zu Ablauf, Fächern, Berufsschule und Prüfungen wissen sollten, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Ablauf: so läuft die duale Ausbildung zur Notarfachangestellten
Die Ausbildung zur Notarfachangestellten ist eine dreijährige duale Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz: Gelernt wird an zwei Orten, im Ausbildungsnotariat und in der Berufsschule. Ausbildungsbeginn ist üblicherweise der 1. August oder 1. September; der Weg dorthin folgt einem festen Muster.
Bewerbung und Auswahl
Notariate sichten Bewerbungen oft schon ein Jahr vor dem Start. Üblich sind Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse, häufig folgt ein Kennenlerntag im Büro.
Vertrag und Kammer-Anmeldung
Das Notariat schließt mit Ihnen den Ausbildungsvertrag und meldet ihn der zuständigen Notarkammer, die das Ausbildungsverhältnis in ihr Verzeichnis einträgt.
Lehrjahre mit Zwischenprüfung
Drei Jahre Praxis im Notariat, parallel Berufsschule. Am Anfang des zweiten Lehrjahrs steht die Zwischenprüfung als Standortbestimmung an.
Abschlussprüfung
Am Ende prüft die Kammer schriftlich und mündlich. Mit dem Bestehen führen Sie die Berufsbezeichnung Notarfachangestellte.
Zum Start gehört eine Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten; außerdem führen Sie über die gesamte Zeit einen Ausbildungsnachweis. Die Dauer beträgt regulär drei Jahre; sie lässt sich unter bestimmten Bedingungen verkürzen oder in Teilzeit strecken, die Details dazu weiter unten.
Voraussetzungen: welchen Abschluss braucht man für die Ausbildung?
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben: Das Berufsbildungsgesetz kennt für duale Ausbildungsberufe keine formale Zugangshürde. Praktisch stellen die meisten Notariate Bewerberinnen mit mittlerer Reife oder Abitur ein, weil der Stoff sprachlich und rechtlich anspruchsvoll ist. Wichtiger als jede einzelne Note ist das Gesamtbild aus ordentlichem Zeugnis, fehlerfreiem Anschreiben und erkennbarem Interesse an rechtlichen Abläufen. Welche Stärken im Alltag wirklich zählen:
- Sorgfalt: Urkunden und Anträge dulden keine Flüchtigkeitsfehler, Genauigkeit zählt mehr als Tempo
- Verschwiegenheit: Sie arbeiten täglich mit sensiblen Vermögens- und Familienangelegenheiten
- Sprachgefühl: sicheres Deutsch in Rechtschreibung und Ausdruck ist das wichtigste Handwerkszeug
- Organisationstalent: Fristen, Akten und Termine laufen über Ihren Schreibtisch
Ein Schülerpraktikum im Notariat ist keine Bedingung, hilft aber doppelt: Sie prüfen, ob der Beruf zu Ihnen passt, und das Notariat lernt Sie schon vor der Bewerbung kennen.
Inhalt und Fächer: was lernt man in der Ausbildung?
Der Inhalt der Ausbildung verbindet Rechtskunde mit Büropraxis. Im Notariat begleiten Sie vom ersten Lehrjahr an echte Vorgänge, von der Terminvorbereitung bis zum Vollzug eines Immobilienkaufvertrags; welche Tätigkeiten dazugehören, zeigt unser Beitrag zu den Aufgaben von Notarfachangestellten, die amtliche Übersicht zu Ausbildungsinhalten und Vergütung bietet das Karriereportal der Bundesnotarkammer. Vier Felder prägen Unterricht und Betrieb:
- Beurkundungsrecht: wie eine notarielle Urkunde entsteht, vom Entwurf über die Beurkundung bis zum Vollzug
- Grundbuch- und Registerrecht: Anträge an Grundbuchamt und Handelsregister vorbereiten und überwachen
- Kostenrecht: Gebühren und Auslagen nach dem GNotKG berechnen, Kostenrechnungen erstellen
- Büroorganisation: Fristen und Akten führen, Schriftverkehr, Umgang mit der Notariatssoftware
Berufsschule Notarfachangestellte: Landesfachklassen, teils Blockunterricht
Ein Punkt, der viele Bewerberinnen überrascht: Notarfachangestellte ist ein kleiner Ausbildungsberuf. Fachklassen gibt es deshalb nur an wenigen Berufsschul-Standorten je Bundesland, sogenannten Landesfachklassen; mancherorts werden Notar- und Rechtsanwaltsfachangestellte gemeinsam unterrichtet. Je nach Wohnort kann der Schulweg lang werden, und teils findet der Unterricht als Blockunterricht statt: mehrwöchige Schulphasen am Stück, bei größerer Entfernung mit Unterbringung am Schulort.
Klären Sie vor der Vertragsunterschrift, welche Berufsschule zuständig ist, wie weit der Weg ist und ob Blockunterricht mit Unterbringung ansteht. Die Organisation unterscheidet sich je Bundesland erheblich; Auskunft geben Ausbildungsnotariat und Notarkammer.
Prüfungen während der Ausbildung: der Überblick
Zuständige Stelle für Notarfachangestellte ist die Notarkammer Ihres Bezirks; im Tätigkeitsbereich der Notarkassen nehmen diese die Aufgabe wahr. Wer die kombinierte Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReNo) absolviert, legt die Prüfungen dagegen bei der Rechtsanwaltskammer ab. Ablauf, Inhalte und Bestehensregeln beider Prüfungen erklärt unser Prüfungs-Guide für Notarfachangestellte.
Der Ablauf in Grundzügen: Am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres steht die Zwischenprüfung an. Die Teilnahme ist Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung, auf ein bestimmtes Ergebnis kommt es nicht an; sie zeigt Ihnen und dem Notariat, wo Sie stehen. Am Ende folgt die Abschlussprüfung mit schriftlichen Aufgaben und einem mündlichen Teil. Die Prüfungsinhalte sind bundeseinheitlich in der Ausbildungsverordnung geregelt; Termine und Organisation liegen bei der zuständigen Kammer, dort finden Sie auch Merkblätter zur Vorbereitung.
Verkürzen und Teilzeit: die Ausbildung flexibel gestalten
Die Ausbildung zur Notarfachangestellten verkürzen können Sie vor allem mit Abitur, einschlägiger Vorbildung oder anhaltend guten Leistungen. Das Berufsbildungsgesetz sieht zwei Wege vor: die Verkürzung der Ausbildungszeit auf gemeinsamen Antrag von Auszubildender und Notariat sowie die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bei überdurchschnittlichen Leistungen. Über beide Wege entscheidet die zuständige Kammer im Einzelfall; einen Automatismus für eine bestimmte Verkürzung gibt es nicht.
Auch Teilzeit ist möglich: Das Berufsbildungsgesetz erlaubt die Teilzeitberufsausbildung, etwa neben Kinderbetreuung oder Pflege. Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit sinkt, die Gesamtdauer verlängert sich entsprechend, höchstens auf das Anderthalbfache der regulären Zeit. Vereinbaren Sie den Weg früh mit Ihrem Notariat; die Kammer trägt die geänderte Ausbildungszeit anschließend ein.
Vergütung und Perspektive: was verdient man, was kommt danach?
Während der Ausbildung gelten die Vergütungsempfehlungen der regionalen Notarkammern und Notarkassen: 2026 liegen sie je nach Kammer und Lehrjahr meist zwischen rund 1.050 und 1.500 Euro brutto im Monat. Welche Kammer was empfiehlt und wo die gesetzliche Untergrenze liegt, steht im Beitrag zur Ausbildungsvergütung für Notarfachangestellte.
Nach der Abschlussprüfung übernehmen viele Notariate ihre Auszubildenden, ausgebildete Fachkräfte sind gefragt. Der Einstieg liegt im Median bei 2.620 Euro Grundgehalt im Monat, mehr als das Doppelte des dritten Lehrjahrs; wie es in den ersten Berufsjahren weitergeht, zeigt der Beitrag zum Gehalt nach der Ausbildung.
Auch der Aufstieg ist klar geregelt: Seit dem 1. April 2026 gibt es eine bundesweit einheitliche, zweistufige Fortbildung, den Geprüften Berufsspezialisten für das Notariat und darauf aufbauend den Bachelor Professional im Notariat. Welche Wege offenstehen und was sie voraussetzen, bündelt der Überblick zur Weiterbildung für Notarfachangestellte.
Ausbildungsplatz finden: Ausbildung 2026 und 2027
Für den Ausbildungsstart 2026 sind die meisten Verträge geschlossen; wer die Ausbildung 2027 beginnen will, bewirbt sich am besten jetzt. Notariate rekrutieren früh, viele sichten Bewerbungen ein Jahr im Voraus, und in gefragten Regionen sind die Plätze lange vor dem Sommer vergeben.
Drei Anlaufstellen führen am schnellsten zum Platz: die Ausbildungsbörsen der Notarkammern, die Berufsschulen mit Landesfachklassen, die die Ausbildungsnotariate ihres Einzugsgebiets kennen, und unsere aktuellen Stellenangebote mit Ausbildungsplätzen aus Notariaten. Wie ein Anschreiben aussieht, das im Notariat ankommt, zeigt der Leitfaden zur Bewerbung im Notariat.
Quellen
- BBiGDuale Berufsausbildung: Vertrag, Verkürzung, Teilzeit, PrüfungenBerufsbildungsgesetz
- BNotKInformationen der Notarkammern zur Ausbildung im NotariatBundesnotarkammer und Notarkammern · Stand 2026
- BABERUFENET: Notarfachangestellte/rBundesagentur für Arbeit · Stand 2026
Häufige Fragen
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen die meisten Notariate Bewerberinnen mit mittlerer Reife oder Abitur ein; entscheidend sind sicheres Deutsch, Sorgfalt und Interesse an rechtlichen Abläufen.
Regulär drei Jahre, dual in Notariat und Berufsschule. Mit Abitur, einschlägiger Vorbildung oder sehr guten Leistungen lässt sich die Ausbildungszeit verkürzen; über den Umfang entscheiden Notariat und zuständige Kammer gemeinsam.
Sie ist anspruchsvoller als viele andere Büroausbildungen, weil Rechtsgebiete wie Beurkundungs-, Grundbuch- und Kostenrecht dazugehören. Ein Jurastudium wird aber nicht erwartet: Wer regelmäßig lernt, sorgfältig arbeitet und keine Scheu vor Gesetzestexten hat, geht gut vorbereitet in die Prüfungen.
Im engeren Sinn nein: Es ist ein eigenständiger, staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des Rechtswesens. Teile der Inhalte ähneln einer kaufmännischen Büroausbildung, etwa Organisation und Schriftverkehr; zuständige Stelle ist aber die Notarkammer, nicht die Industrie- und Handelskammer.
Ja. Bei Abitur, einschlägiger Vorbildung oder überdurchschnittlichen Leistungen kommen eine Verkürzung der Ausbildungszeit oder die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung in Betracht. Die Verkürzung beantragen Sie gemeinsam mit dem Notariat, die vorzeitige Zulassung stellen Sie selbst; über beide entscheidet die zuständige Kammer.
Ja, das Berufsbildungsgesetz erlaubt die Teilzeitberufsausbildung. Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit wird reduziert, die Gesamtdauer verlängert sich entsprechend, höchstens auf das Anderthalbfache. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit dem Ausbildungsnotariat.
Ja, ein Wechsel des Ausbildungsnotariats ist möglich, die bisherige Ausbildungszeit läuft im selben Beruf weiter. Wenden Sie sich früh an die zuständige Notarkammer: Sie kennt freie Plätze in ihrem Bezirk und begleitet den Vertragswechsel.
Nach den Empfehlungen der regionalen Notarkammern 2026 je nach Kammer und Lehrjahr meist 1.050 bis 1.500 Euro brutto im Monat; eine bundesweite Einheitsstaffel gibt es nicht. Die geprüfte Kammer-Übersicht mit Einordnung finden Sie im Beitrag zur Ausbildungsvergütung.