Ausbildung

Notarfachangestellte ausbilden: So wird Ihr Notariat Ausbildungsnotariat 2026.

SWSophia Weingart·7. August 2026·7 Min
Ausbildung

Notarfachangestellte ausbilden: So wird Ihr Notariat Ausbildungsnotariat 2026.

Sophia Weingart·7. August 2026·7 Min

Notarfachangestellte ausbilden darf jedes Notariat, das die Eignungsvoraussetzungen der §§ 27 bis 30 BBiG erfüllt: eine geeignete Ausbildungsstätte, persönliche Eignung und eine fachlich geeignete Ausbilderin oder einen fachlich geeigneten Ausbilder. Der Weg führt über die für Sie zuständige Kammer, die berät und den Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einträgt. Angesichts des knappen Nachwuchses ist die eigene Ausbildung die wirksamste Form der Fachkräftesicherung. Dieser Leitfaden führt Sie in fünf Schritten zum Ausbildungsnotariat, von der ersten Anfrage bei der Kammer bis zur besetzten Azubi-Stelle.

Der Weg

Angesichts des knappen Nachwuchses ist die eigene Ausbildung die wirksamste Form der Fachkräftesicherung; der Weg dorthin läuft fast vollständig über Ihre Kammer.

01
Kammer anfragen
Notarkammer, Rechtsanwaltskammer oder Notarkasse beraten zu Eignung und Ablauf.
02
Eignung klären
Ausbildungsstätte sowie persönliche und fachliche Eignung nach §§ 27 bis 30 BBiG.
03
Vertrag eintragen
Ausbildungsvertrag schließen und ins Verzeichnis eintragen lassen (§§ 34, 35 BBiG).

Sie überlegen, zum ersten Mal auszubilden? Dann treffen Sie diese Überlegung zum richtigen Zeitpunkt: Ausgebildete Notarfachangestellte sind auf dem Stellenmarkt knapp, und kein Weg der Personalgewinnung ist so planbar wie die eigene Ausbildung. Der Weg zum Ausbildungsnotariat ist zudem kürzer, als viele erwarten: Die Voraussetzungen stehen im Berufsbildungsgesetz, durch alles Weitere begleitet Sie Ihre Kammer. Dieser Leitfaden zeigt, wer ausbilden darf, wie die Eintragung abläuft, welche Vergütung üblich ist und wie Sie Ihren ersten Ausbildungsplatz besetzen.

Warum jetzt ausbilden? Ein Blick auf die Zahlen

Wie eng der Markt geworden ist, zeigt eine Gegenüberstellung, über die die Legal Tribune Online (LTO) berichtet hat: 1998 wurden bundesweit noch knapp 4.200 neue Ausbildungsverträge im ReNo-Bereich geschlossen, 2022 waren es 837. Auf jede Fachkraft, die in den Ruhestand geht, kommt also ein Nachwuchsjahrgang, der nur noch einen Bruchteil so groß ist; was das für die Personalgewinnung bedeutet, haben wir im Beitrag zum Fachkräftemangel im Notariat aufgeschlüsselt. Die Kurzfassung: Kein Hebel wirkt so zuverlässig wie die eigene Ausbildung. Wer heute einstellt, hat in drei Jahren eine Fachkraft im Haus, die die eigenen Abläufe, die eigene Software und die eigenen Beteiligten kennt, und die niemand abwerben musste, weil sie nie auf dem freien Markt war.

Die Voraussetzungen: Eignung von Notariat und Ausbilder

Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet zwei Rollen: Einstellen darf Auszubildende, wer persönlich geeignet ist; ausbilden darf, wer persönlich und fachlich geeignet ist (§ 28 BBiG). Die persönliche Eignung fehlt vor allem dann, wenn jemand Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat (§ 29 BBiG). Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind (§ 30 BBiG). Die berufliche Seite bringen Sie als Notarin oder Notar in aller Regel mit. Ob für die berufs- und arbeitspädagogische Seite ein gesonderter Nachweis wie eine Ausbildereignungsprüfung verlangt wird, handhaben die zuständigen Kammern unterschiedlich; das klärt ein kurzes Gespräch mit Ihrer Kammer.

Sie müssen die Ausbildung nicht allein stemmen: Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, persönlich und fachlich geeignete Ausbilderinnen oder Ausbilder zu bestellen (§ 28 Abs. 2 BBiG). In vielen Notariaten übernimmt eine erfahrene Notarfachangestellte oder die Büroleitung die Ausbildung im Alltag. Auch die Ausbildungsstätte selbst muss geeignet sein: nach Art und Einrichtung für die Ausbildung passend, mit einer Zahl an Auszubildenden, die in angemessenem Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze beziehungsweise der beschäftigten Fachkräfte steht (§ 27 BBiG). Ein Notariat, in dem ausgebildete Fachkräfte arbeiten und das übliche Spektrum von der Beurkundungsvorbereitung bis zum Vollzug bearbeitet wird, erfüllt diese Anforderungen regelmäßig; verbindlich beurteilt das die Kammer im Eintragungsverfahren.

In fünf Schritten zum Ausbildungsnotariat

Der formale Weg ist überschaubar und läuft fast vollständig über eine Stelle: Ihre Kammer. Zuständige Stelle für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege sind je für ihren Bereich die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammern, für ihren Tätigkeitsbereich auch die Notarkassen (§ 71 Abs. 4 BBiG). Der richtige Ansprechpartner ist für Sie also Ihre Notarkammer, die für die ReNo-Ausbildung zuständige Rechtsanwaltskammer oder, in Bayern und der Pfalz, die Notarkasse; im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Notarkammer an, dort kennt man den Weg.

01

Kammer kontaktieren

Melden Sie sich bei der zuständigen Stelle: Ihrer Notarkammer, der Rechtsanwaltskammer oder, in Bayern und der Pfalz, der Notarkasse. Sie berät zu Eignung, Unterlagen und Ablauf und nennt die Ansprechpartner für die Eintragung.

02

Eignung klären

Ausbildungsstätte sowie persönliche und fachliche Eignung nach §§ 27 bis 30 BBiG; ob ein gesonderter Eignungsnachweis verlangt wird, regelt Ihre Kammer.

03

Vertrag schließen und eintragen lassen

Ausbildungsvertrag abschließen, fragen Sie Ihre Kammer nach einem Mustervertrag, und den Vertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen (§§ 34, 35 BBiG).

04

Erstuntersuchung einplanen

Minderjährige dürfen nur beschäftigt werden, wenn eine ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG vorliegt, beim Start nicht älter als 14 Monate; die Bescheinigung gehört zu den Eintragungsunterlagen (§ 35 BBiG).

05

Auszubildende finden

Den Ausbildungsplatz sichtbar machen: über Ausbilderliste und Stellenbörse Ihrer Kammer, eine eigene Ausbildungsanzeige und ein Schülerpraktikum als Einstieg.

Wie diese Begleitung konkret aussieht, zeigt das Beispiel Berlin: Die Notarkammer Berlin stellt einen Musterausbildungsvertrag zum Download bereit, nimmt ausbildungsbereite Notariate auf ihre Ausbilderverteilerliste auf und weist darauf hin, dass die Bescheinigung über die Erstuntersuchung Minderjähriger auch der Kammer vorzulegen ist. Fragen Sie Ihre Kammer gezielt nach Mustervertrag, Merkblättern und den Unterlagen für die Eintragung, dann läuft kein Schritt doppelt.

Die Vergütung: Kammer-Empfehlung statt Tarif

Da es im Notariat keinen Tarifvertrag gibt, sind die unverbindlichen Vergütungsempfehlungen der regionalen Notarkammern der Maßstab. 2026 liegen diese Empfehlungen je nach Kammer und Lehrjahr meist bei rund 1.050 bis 1.500 Euro brutto im Monat; die Notarkammer Berlin etwa empfiehlt mit Vorstandsbeschluss vom 11. März 2026 1.250 Euro im ersten, 1.350 Euro im zweiten und 1.450 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Welche Sätze Ihre Kammer empfiehlt und wie die Regionen im Vergleich liegen, zeigt unsere Übersicht zur Ausbildungsvergütung für Notarfachangestellte. Unser Rat: Orientieren Sie sich an der Empfehlung Ihrer Kammer und nicht an der gesetzlichen Untergrenze, denn Ihre Anzeige konkurriert mit Kanzleien, Justiz und Unternehmen um dieselben Schulabgängerinnen.

Gesetzliche Mindestvergütung nach § 17 BBiGUntergrenze für 2026 beginnende Ausbildungen, brutto im Monat; die Kammer-Empfehlungen liegen deutlich darüber.
1. Ausbildungsjahr
724 €
2. Ausbildungsjahr
854 €
3. Ausbildungsjahr
977 €

Zur Vergütung kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Kosten für Arbeitsplatz, Technik und Lernmaterial. Dem steht ein realer Gegenwert gegenüber: Auszubildende wachsen Schritt für Schritt in produktive Aufgaben hinein, und die Übernahme erspart Ihnen Suche und Einarbeitung einer externen Kraft. Was nach der Ausbildung marktüblich ist, damit Sie die Übernahme von Anfang an realistisch planen, zeigt der Notar-Gehaltsreport 2026.

Schulzeiten in die Personalplanung einplanen

Die Ausbildung ist dual: Neben die Praxis im Notariat tritt die Berufsschule. Weil die ReNo-Jahrgänge klein geworden sind, führt längst nicht jede Berufsschule eigene Fachklassen; vielerorts ist der Unterricht an wenigen Standorten eines Landes gebündelt. Je nach Region kann das längere Wege bedeuten, teils wird in Blöcken unterrichtet. Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Welche Berufsschule für Ihren Standort zuständig ist und wie der Unterricht organisiert wird, erfahren Sie bei Ihrer Kammer oder direkt bei der Schule. Planen Sie die Schulzeiten von Anfang an in die Personalplanung ein, dann bleibt der Bürobetrieb verlässlich.

Auszubildende finden: sichtbar sein, wo junge Menschen suchen

Der beste Ausbildungsplatz nützt wenig, wenn niemand von ihm erfährt. Drei Kanäle tragen am weitesten. Erstens die Kammern: Mehrere führen eigene Ausbildungsbörsen oder Ausbilderlisten, in Berlin etwa können sich ausbildungsbereite Notariate auf die Ausbilderverteilerliste setzen lassen; einen Überblick über die Kammer-Kanäle gibt unser Beitrag zu den Stellenbörsen der Notarkammern. Zweitens die eigene Anzeige: konkret statt förmlich, mit Aufgaben, Vergütung und Übernahmeperspektive; wie Sie Ihre Ausbildungsanzeige dort platzieren, wo sich junge Menschen über Berufe im Notariat informieren, zeigt unsere Seite für Arbeitgeber. Drittens das Schülerpraktikum: Es kostet wenig, macht den wenig bekannten Beruf erlebbar und ist oft der erste Schritt zu einer späteren Ausbildung. Rückenwind gibt zudem die Nachwuchskampagne der Bundesnotarkammer, die den Beruf bundesweit bekannter macht: Die Branche wirbt, Ihr Notariat macht das Angebot vor Ort.

Nach dem Vertragsschluss: was auf Sie zukommt

Der Alltag als Ausbildungsnotariat ist weniger formal als der Weg dorthin. Den fachlichen Rahmen gibt die Ausbildungsordnung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReNoPatAusbV) vor; die Zwischenprüfung steht in der Regel am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres (§ 6 ReNoPatAusbV), den Abschluss bildet die Abschlussprüfung. Was dort verlangt wird und wie Sie Ihre Auszubildende begleiten, fasst unser Beitrag zur Prüfung der Notarfachangestellten zusammen. Planen Sie vor allem im ersten Jahr feste Zeit für das Erklären ein und benennen Sie eine feste Ansprechpartnerin im Team; beides entscheidet mehr über den Erfolg der Ausbildung als jede Formalie. Und falls Sie wissen möchten, ob in Ihrer Situation Fördermöglichkeiten in Betracht kommen: Ihre Agentur für Arbeit berät dazu.

Ausbilden ist für ein Notariat kein Wagnis, sondern die verlässlichste Investition in die eigene Zukunftsfähigkeit: Der Weg über die Kammer ist eingespielt, die Kosten sind kalkulierbar, und am Ende steht eine Fachkraft, die Ihr Büro von Grund auf kennt. Der erste Schritt ist ein Anruf bei Ihrer Kammer.

Quellen

  • BBiG
    Berufsbildungsgesetz, §§ 17, 27 bis 30, 34, 35 und 71
    Bundesministerium der Justiz
  • JArbSG
    Jugendarbeitsschutzgesetz, § 32: ärztliche Erstuntersuchung
    Bundesministerium der Justiz
  • ReNoP
    ReNoPatAusbV: Ausbildungsordnung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
    Bundesministerium der Justiz
  • NKB
    Ausbildung: Mustervertrag, Ausbilderverteilerliste, Vergütungsempfehlung (Beschluss vom 11.03.2026)
    Notarkammer Berlin · Stand August 2026
  • LTO
    Rückgang der neuen ReNo-Ausbildungsverträge: knapp 4.200 (1998), 837 (2022)
    Legal Tribune Online

Häufige Fragen

Einstellen darf Auszubildende, wer persönlich geeignet ist; ausbilden darf, wer zusätzlich fachlich geeignet ist (§ 28 BBiG). Notarinnen und Notare erfüllen die fachlichen Anforderungen in aller Regel; sie können die Ausbildung auch einer persönlich und fachlich geeigneten Mitarbeiterin übertragen, etwa einer erfahrenen Notarfachangestellten oder der Büroleitung. Verbindlich prüft die zuständige Kammer die Eignung im Zuge der Eintragung des Ausbildungsvertrags.

Den größten Posten bildet die Ausbildungsvergütung: Die Notarkammern empfehlen 2026 je nach Kammer und Lehrjahr meist rund 1.050 bis 1.500 Euro brutto im Monat; die gesetzliche Mindestvergütung nach § 17 BBiG (724, 854 und 977 Euro für 2026 beginnende Ausbildungen) ist nur die Untergrenze. Hinzu kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Kosten für Arbeitsplatz und Lernmaterial. Dem steht wachsende produktive Mitarbeit gegenüber, und die Übernahme erspart Suche und Einarbeitung einer externen Kraft.

Über die zuständige Kammer: Kontakt aufnehmen, Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbilder klären (§§ 27 bis 30 BBiG), Ausbildungsvertrag schließen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen (§§ 34, 35 BBiG). Bei Minderjährigen kommt die ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG hinzu. Danach fehlt nur noch die passende Bewerberin; die Kammer begleitet jeden dieser Schritte.

Das Berufsbildungsgesetz verlangt keinen „Schein“, sondern fachliche Eignung, zu der neben den beruflichen auch berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gehören (§ 30 BBiG). Ob dafür ein gesonderter Nachweis wie eine Ausbildereignungsprüfung verlangt wird, handhaben die für die ReNo-Ausbildung zuständigen Kammern unterschiedlich. Klären Sie die Frage deshalb vor dem Vertragsschluss direkt mit Ihrer Kammer.

Zuständige Stelle für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege sind je für ihren Bereich die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammern, für ihren Tätigkeitsbereich auch die Notarkassen (§ 71 Abs. 4 BBiG). Ob bei Ihnen die Notarkammer, die Rechtsanwaltskammer oder, in Bayern und der Pfalz, die Notarkasse die ReNo-Ausbildung betreut, hängt von Land und Ausbildungsberuf ab. Der einfachste Weg: bei der eigenen Notarkammer anfragen; sie verweist andernfalls an die richtige Stelle.

Ja. Vor der Beschäftigung muss eine ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG liegen, die beim Start nicht älter als 14 Monate sein darf; die Bescheinigung wird bei der Eintragung des Vertrags vorgelegt (§ 35 BBiG). Daneben gelten die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, etwa zu Arbeitszeiten und Pausen; über die Einzelheiten informiert Ihre Kammer.

Redaktionelle Prüfung7. August 2026
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